Das Unverständnis bei Wanderern und auch so manchen Gemeinderäten ist groß. Teile des Uferwegs zwischen Bodman und Wallhausen, der an der seit 2015 gesperrten Marienschlucht vorbei führt, konnten im Lauf der Jahre wieder geöffnet werden. Aber zwei Abschnitte sind immer noch gesperrt: ein Stück beim Mondfelsen zwischen Schlucht und Bodman sowie ein Abschnitt zwischen Wallhausen und der Abzweigung des offenen Wegs hinauf zum Burghof.

Marienschlucht-Projektleiter Matthias Weckbach schilderte in einer gemeinsamen Sitzung der Räte von Bodman-Ludwigshafen, Allensbach und Konstanz die komplizierte Situation, vergebliche Gespräche und verschiedene Überlegungen für eine Lösung. Momentan müssen Wanderer über den Burghof laufen, wenn sie zwischen Wallhausen und dem Schiffsanleger am Fuß der Marienschlucht laufen wollen. Vom Anleger aus geht es erst ein langes Stück am Ufer entlang und dann steil zum Burghof hinauf und dort weiter nach Wallhausen.

Um diese Strecke geht es.
Um diese Strecke geht es. | Bild: MapCreator

„Der frühere Weg ist gar nicht mehr vorhanden“, erklärte er zum Abschnitt bei Wallhausen. Denn Brücken seien dort entfernt worden und inzwischen lägen Bäume überall kreuz und quer. „Der Wald müsste erst einmal fünf bis zehn Jahre lang beforstet werden.“ Er betonte, dass man da nicht einfach alles kahl schlagen dürfe, da Regen sonst große Angriffsflächen hätte und Untergrund abrutschen könne. Das wisse man aus Erfahrung aufgrund eines solchen Fehlers an anderer Stelle. Allerdings wolle der Eigentümer Forst BW dort nichts machen.

Wanderer missachten die Sperrungen

CDU-Ortschaftsratmitglied Daniel Späth aus Wallhausen wies darauf hin, dass es gerade mal um 600 Meter Weg gehe. Der Ortschaftsrat habe sich bereits einstimmig für die Wiedereröffnung ausgesprochen. Trotz Sperrung würden dort ohnehin immer wieder Leute laufen, sagte er – was Weckbach bestätigte. Auf Späths Bitte, beim Thema Uferweg am Ball zu bleiben, sagte Weckbach: „Das sind wir, aber wir beißen beim Eigentümer auf Granit.“

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Späth betonte zudem, dass Forst BW das Waldstück durch das Herausreißen von Einbauten an Wegen sogar zu normalem Wald gemacht habe. Dadurch gelte Paragraf 37 des Waldgesetzes: Laufen in eigener Verantwortung.

In die andere Richtung nach Bodman ist der Uferweg beim Mondfelsen noch gesperrt und soll erst freigegeben werden, wenn die Tore installiert sind, die im Fall von Gefahren geschlossen werden können. Eine Umleitung führt derzeit und im Fall von Torschließungen über den Blissenweg. Allerdings missachten immer wieder Spaziergänger die Sperrung.

Was in der Sitzung zur Marienschlucht, dem neuen Logo und Infopfad erklärt wurde, lesen Sie hier.