Über den Tod spricht kaum jemand gerne. Und doch ist die Bestattung ein Thema, welches nicht nur Hinterbliebene beschäftigt. So waren die Friedhöfe der Gemeinde Eigeltingen gleich mit mehreren Themen im Gemeinderat. Es galt die Sanierung der Aussegnungshalle in Honstetten zu beschließen und eine Bürgerin hatte eine Frage zu einer Informationsveranstaltung.
Da die Friedhofssatzung schon länger gilt und es neue Grabarten gibt, muss diese überarbeitet werden. Doch nicht nur die Verwaltung der Friedhöfe ist ein Thema im Rathaus, auch die Pflege der Friedhöfe ist wichtig.
Wie sehen eigentlich die Friedhöfe aus?
„Alle unsere Ortsteile außer Münchhöf haben Friedhöfe“, erklärt Sabine Federer, die als Leiterin des Standesamts auch das Friedhofswesen verantwortet. Honstetten und Reute haben einen Friedhof und eine kleine Leichenhalle ohne Kühlzelle. Der Friedhof in Rorgenwies hat gar kein Gebäude. Eigeltingen hat eigentlich keine Aussegnungshalle, in einem kleinen Gebäude steht eine Kühlzelle. Heudorf hat eine offene Aussegnungshalle mit einer Kühlzelle.
Auch werden nicht alle Bestattungsmöglichkeiten überall angeboten, speziell die Urnenbestattungen. In Eigeltingen kamen nun die neuen Bestattungsmöglichkeiten Baumgrab und Hügelgrab hinzu, die von den Bauhofmitarbeiten gepflegt würden. „Der Wunsch nach Gräbern mit wenig Pflegeaufwand steigt, da auch auf dem Land die Angehörigen manchmal weit weg wohnen“, berichtete Hauptamtsleiter Daniel Schweizer.

Verwirrung um eine Infoveranstaltung im März
Maria Werner aus Heudorf fragte, ob die Gemeinderäte wüssten, dass in Heudorf im März eine Informationsveranstaltung geplant sei, die das Thema Friedhof und speziell gärtnergepflegte Gräber im Fokus habe. Hier würde man auch nach dem Interesse für die neuen Grabarten fragen.
Bürgermeister Alois Fritschi war etwas verwundert, denn die Gemeinde plant eine öffentliche Informationsveranstaltung zu den neuen Grabarten im Sommer für Eigeltinger aus allen Ortsteilen auf dem Friedhof Eigeltingen. Dort könne man sich ein realistisches Bild von den neuen Möglichkeiten machen, die bei Bedarf dann bei allen Friedhöfen angeboten werden könnten.
Vorstellung der neuen Friedhofssatzung
Um die Gebühren für Bürger und Verwaltung übersichtlicher und einheitlicher zu gestalten, hatte Hauptamtsleiter Daniel Schweizer die Firma Heyder und Partner beauftragt, die Friedhofssatzung inklusive der Friedhofsgebühren anzupassen. Jared von Schmeling stellte die Satzung und ihren Werdegang dem Gemeinderat vor. Er hatte die spezifischen Grundlagen der Gemeinde mit sechs Ortsteilen gesammelt. Diese dienten ihm zur Ermittlung der Gebührensätze wie Kostenverteilung, Bemessungsgrundlage und kostendeckende Gebühren. Hier müsse zwischen dem Service am Bürger und Finanzierbarkeit abgewogen werden.
Zu den vielen Fachbegriffen, die von Schmeling nutzte, gehörten gebührenrechtliche Grundsätze wie Äquivalenzprinzip und Gleichheitsgrundsatz ebenso wie die Details des Kommunalabgabengesetzes von Baden-Württemberg mit Kostenüberschreitungsverbot und Kostendeckungsgebot. Denn auch im Friedhofswesen gelte es, Verwaltungsvorschriften einzuhalten. So brach er die komplizierte Thematik auf Fakten herunter. Das kam generell bei den Gemeinderäten gut an, doch gab es einen Diskussionspunkt.
Ist diese Art der Abrechnung überhaupt möglich?
Bisher wurde in der Gebührenliste unterschieden zwischen Benutzung der Leichenhalle mit und ohne Kühlzelle. Heyder und Partner hat dies nun getrennt kalkuliert in Benutzung der Leichenhalle und Benutzung der Kühlzelle. Eine Leichenhalle oder die meist größere Aussegnungshalle ist der Ort, an dem Verstorbene aufgebahrt werden können. Manchmal finden hier auch der Gottesdienst oder die Trauerfeier statt.
Gemeinderat Armin Martin, der sich im Friedhofsalltag gut auskennt, beharrte darauf, dass eine solche Umsetzung auf dem Eigeltinger Friedhof nicht möglich sei. Da der Hauptamtsleiter die komplette Friedhofssatzung beschlossen haben möchte, arbeitet die Verwaltung in diesem Punkt nach und der Beschluss folgt in einer späteren Sitzung.