Darf das Hermann-Hesse-Haus außer als Wohnhaus auch als Museum genutzt werden? Der Gemeinderat Gaienhofen sagte ursprünglich Nein. Nun aber sagte der Landkreis Konstanz Ja – und somit sah sich der Gemeinderat nun gezwungen, doch grünes Licht für eine Museumsnutzung zu geben.
Vor 16 Monaten hatte der Gemeinderat den Antrag abgelehnt, das Hesse-Haus in Hemmenhofen teilweise auch als Museum zu nutzen. Nun landete der Beschluss erneut auf den Tischen der Gemeinderäte. Der Bauantrag der Besitzer für eine teilweise Umnutzung des Wohnhauses hatte einen Konflikt hervorgerufen: zwischen den Bedürfnissen der Anwohner nach Ruhe sowie dem öffentlichen Interesse am ehemaligen Wohnhaus von Hermann Hesse.

Der Gemeinderat lehnte das Museums-Ansinnen ab. Nun schaltete sich die untere Baurechtsbehörde des Landkreises Konstanz ein: Die Versagung des Einvernehmens durch die Gemeinde sei nicht vom Baugesetzbuch gedeckt, heißt es in einem Brief an die Gemeindeverwaltung. Zudem überwiege das öffentliche Interesse an einer Zugänglichmachung des besonderen Kulturdenkmals das Interesse der Nachbarn, vom Lärm verschont zu bleiben.
„Wir als Gemeinde sowie als Gemeindeverwaltung können nicht anders: Wenn rechtliche Vorschriften aus dem Baugesetzbuch vorgegeben und diese vom Bauträger gegeben sind, dann müssen wir das Einvernehmen erteilen“, kommentierte Bürgermeister Uwe Eisch die vom technischen Umweltausschuss empfohlene und dem Gemeinderat erneut zur Entscheidung vorgelegte Beschlussfassung für eine teilweise Umnutzung des Wohnhauses zu einem Museum.
Das Landratsamt machte in seinem Schreiben deutlich, dass die Baurechtsbehörde das Einvernehmen im Rahmen der Baugenehmigung ersetzen könne, wenn die Gemeinde das Einvernehmen rechtswidrig versage.
Das Vorhaben befindet sich nicht im überplanten Innenbereich und grenzt an Baugebiete an, die als allgemeines Wohngebiet festgesetzt sind. In ihnen seien Anlagen für eine kulturelle Nutzung zulässig, sofern gegenseitige Rücksichtnahmen beachtet werden.
Landratsamt bewertet das öffentliche Interesse höher
Nach der Vorlage des Bauherrn mit der Konkretisierung von Betriebszeiten, den Führungs- und Besucherzahlen sowie einer gutachterlichen Stellungnahme zu den Lärmemissionen vom letzten Jahr sei von keinen unzumutbaren Beeinträchtigungen auszugehen, urteilte das Landratsamt. Insbesondere überwiege das Interesse der Öffentlichkeit an einer Zugänglichmachung.
Ingo Bucher-Beholz (UBL) wünschte nach Einsicht in das Gutachten eine protokollarische Notiz, dass die Lärmemission tatsächlich bis zur Hälfte unterhalb dessen liegen würde, was nach den Bedingungen in einem allgemeinen Wohngebiet zulässig sei. „Sie ist nicht nur knapp erreicht, sondern liegt, deutlich geringer, unter 55 Dezibel“, so Bucher-Beholz.
Gutachten über die zu erwartende Geräuschkulisse
Das Schallschutzgutachten sei somit eine Objektivierung des Sachverhaltes und liege deutlich unter den prognostizierten Verhältnissen. Deshalb sei es vertretbar dem Antrag zuzustimmen. Es herrsche nun die Gewissheit, dass man den Menschen keine unzumutbare Belastung auferlege, so Bucher-Beholz.
Sonja Weber (FW) zeigte sich irritiert, dass der Gemeinderat erneut eine Entscheidung zu treffen habe, obwohl die Prozedur durch das Landratsamt beschlossene Sache sei. Auch dem Gemeinderat bleibe eine Möglichkeit für weitere Stellungnahmen, erläuterte Bürgermeister Eisch. Er wies jedoch darauf hin, dass ein Versagen des Einvernehmens nun rechtswidrig sei.
Am Ende stimmt der Gemeinderat zu
Weber erkundigte sich über mögliche Konsequenzen eines Versagens des Antrags. Eisch verwies hierbei auf frühere Fälle, die eine Flut an Rechtsstreitigkeiten auslösten. Erteile der Gemeinderat nun die Zustimmung, würde er solche möglichen Rechtsstreitigkeiten verhindern.
Versage das Gremium den Beschluss, so müsse er formal widersprechen und erneut Sitzungen einberaumen. Bei vier Enthaltungen stimmte der Gemeinderat schließlich der Umnutzung zu.