In Konstanz gelten besondere Regeln, um das Zweckenfremden von Wohnraum für Gewerbe und Gästeübernachtung zu unterbinden.

Funktioniert dieses Zweckentfremdungsverbot auch?

Nach der Statistik des Baurechtsamts zeigen die Eingriffe seit dem Beschluss im Jahr 2015 und einer deutlichen Verschärfung im vergangenen Jahr Erfolg. 82 Wohneinheiten sind oder werden bald wieder regulär bewohnt. Politisch aber bleibt das Verbot umstritten, wie der Technische Ausschuss zeigte.

Wie genau ist die Regelung?

Ohne Genehmigung darf eine Wohnung nicht länger als sechs Wochen im Jahr als Ferienwohnung vermietet werden, und bei einer selbst genutzten Wohnung dürfen maximal die Hälfte der Flächen gewerblichen Zwecken dienen. Auch Leerstand ohne besonderen Grund ist untersagt. Wer gegen die Vorschriften verstößt, muss mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld rechnen.

Das könnte Sie auch interessieren

Wie oft wurde gegen das Verbot verstoßen?

Nach Angaben von Andreas Napel, Leiter des städtischen Baurechtsamts, sei seine Behörde rund 1000 Anzeigen von Nachbarn nachgegangen. In 300 Fällen sei sein Amt nach Verdachtsmomenten selbst aktiv geworden. 48 Wohnungen seien inzwischen wieder dauerhaft bezogen, 34 Eigentümer haben die Auflage, sie für diesen Zweck wieder herzustellen.

Gab es Klagen, und waren die erfolgreich oder nicht?

In vier Fällen sei geklagt worden, eine Klage habe die Stadt schon für sich entschieden, so Napel. Bei den anderen sei der Ausgang noch offen. Die Vermittlungsplattform AirBnB muss nach Gerichtsbeschluss herausgeben, welcher Privateigentümer seine Wohnung für längere Zeit an Touristen vermietet. Das gilt zwar zunächst nur für die Stadt München; eine solche Auskunftspflicht würde den Behörden die Arbeit aber erleichtern.

Welche Konstanzer Stadträte sehen das Verbot positiv?

Politisch bleibt die Zweckentfremdung umstritten, das zeigte die Debatte im Technischen Ausschuss. CDU-Stadtrat Heinrich Fuchs bekannte, er habe die Regelung mit Skepsis gesehen, müsse nun aber ihren Erfolg anerkennen. Die 82 Wohnungen hätten Bedeutung in der Stadt. "Wir fahren gut mit dem Verbot", sagte Gisela Kusche (Freie Grüne Liste). Jürgen Ruff (SPD) nannte das Verbot der Zweckentfremdung einen "großen Erfolg". Er erinnerte daran, dass das Land noch unter Grün-Rot die Gesetzesbasis erlassen hatte, die den Kommunen den Weg zum Verbot öffnete. Thomas Buck vom Jungen Forum bekräftigte: Konstanz mit seiner besonderen Lage und Not an Wohnraum habe handeln müssen.

Gibt es auch Gegner des Verbots im Gemeinderat?

Klaus-Peter Kossmehl (Freie Wähler) nannte die Vorlage für den Ausschuss "schrecklich". Angesichts der vielen Hinweise aus der Bevölkerung fühlt er sich ungut an einen Spitzelstaat erinnert. Johann Hartwich (FDP) sieht dies ähnlich: Er nannte das Verbot "Teilenteignung". Es könne Privatpersonen abschrecken, in Konstanz in Wohnraum zu investieren. Zudem sehe er großen bürokratischen Aufwand. Nach Angaben von Andreas Napel ist eine Person in der Verwaltung mit der Kontrolle auf Einhaltung des Verbots beschäftigt.