Die Anwohner im Alten Bannweg haben das Gefühl, dass mit zweierlei Maß gemessen werde. Und, dass es nicht sinnvoll sei, hier weitere Wohngebäude zu schaffen – dazu eigne sich das schmale Grundstück nicht.

Es sieht aber ganz danach aus, als werde es nicht nach dem Willen der Anwohner gehen. Das lange, schmale Grundstück, das sich östlich des Friedhofs erstreckt, wird an die Hoffnungsträger Stiftung aus Leonberg verkauft werden, so der Beschluss des Gemeinderats von Ende Juli. Diese plant, dort vier Wohngebäude mit insgesamt 20 Wohnungen zu errichten. Sie sollen zu 50 Prozent Flüchtlingen als Anschlussunterbringung dienen, außerdem sollen dort Mitarbeiter der Technischen Betriebe Konstanz eine bezahlbare Wohnung finden können.

Darf man hier überhaupt Wohnbebauung planen?

Dass eine Bebauung auf diesem Grundstück nicht sinnvoll sei, darin sind sich die Anwohner einig. Ihre Gründe aber variieren. Edgar Kübler hat Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Wohnbebauung. „Das Gelände ist ausgewiesene Friedhofserweiterungsfläche und es gibt hier keinen vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Wenn ich als Privatmann hier bauen wollte, würde mir das sicher verweigert“, ist er sich sicher.

Dirk Schopp, Edgar Kübler, Helmut Schorpp und Jürgen Maus wohnen alle im Alten Bannweg und wollen die geplante Bebauung nicht akzeptieren.
Dirk Schopp, Edgar Kübler, Helmut Schorpp und Jürgen Maus wohnen alle im Alten Bannweg und wollen die geplante Bebauung nicht akzeptieren. | Bild: Wagner, Claudia

Anwohner mit Sicherheitsbedenken

Dirk Schopp hat Bedenken wegen der möglichen Zufahrtswege zu den Neubauten. „Es wird hier im Quartier Stellplatzprobleme geben und es ist unklar, über welche Straße man die Häuser erreichen wird“, meint Schopp. Der Alte Bannweg ist so schmal, dass man auf den Bau von Gehwegen verzichtet hat. Bisher nicht weiter dramatisch, die Nachbarn achten aufeinander. Sie machen sich aber Sorgen, wie es wird, wenn viele weitere Menschen hier wohnen.

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Den Alten Bannweg könnte man für Autos sperren

Zur Verkehrssicherheit hat Jürgen Maus, ebenfalls Anwohner und selbst im Immobiliengeschäft tätig, Bürgermeister Karl Langensteiner-Schönborn bereits angesprochen. Maus schlägt vor, dass man an den Eingang des Alten Bannwegs einen Pflock anbringen könne, damit die Straße für Autos gesperrt und nur für Fußgänger und Radfahrer durchlässig bleibe. Die Stadt habe sich zu seinem Vorschlag aber noch nicht geäußert.

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Neubauten müssen zur Bestandsbebauung passen, finden die Anwohner

Maus hat außerdem Zweifel, ob sich die Neubauten in das Erscheinungsbild des Quartiers einfügen. Wenn die Bauten zweigeschossig geplant seien, sei das aus seiner Sicht unzulässig, da die Häuser im Alten Bannweg alle faktisch ein- oder eineinhalbgeschossig gebaut seien.

Die Wiese soll erhalten bleiben, sagt ein Nachbar

Helmut Schorpp wiederum führt ein Argument an, das man zurzeit häufig hört. „Wir haben doch jetzt Klimanotstand. Kein Mensch versteht, warum man durch weitere Bebauung das letzte Grün zerstört“, sagt er. Schorpp weist darauf hin, dass die Wiese im Moment ein Biotop bilde, auf der ein Imker zudem Bienenkästen aufgestellt habe. Zudem liege sie in einer Senke, wo sich regelmäßig Wasser sammle. Das sei denkbar schlechter Baugrund. Schorpp nennt aber noch ein anderes Motiv: „Deshalb habe ich mein Haus überhaupt gekauft, weil ich dachte, dass das Gelände nebenan nicht bebaut wird.“

Blick von der Friedhofskapelle aus auf das Grundstück, das bebaut werden soll
Blick von der Friedhofskapelle aus auf das Grundstück, das bebaut werden soll | Bild: Wagner, Claudia

Stadt verweist auf Bauvorbescheid des Regierungspräsidiums

Bei der Stadtverwaltung kann man die Argumente der Anwohner nicht nachvollziehen. Den rechtlichen Rahmen erläutert das Bauamt so: Es gebe einen Bauvorbescheid vom Regierungspräsidium Freiburg zu dem Projekt. Die Bebauung erfolge im Rahmen von Paragraf 34, der besagt, dass diese sich im Erscheinungsbild an die Umgebung anzupassen habe. Die vorgeschriebenen Abstandsflächen zum Friedhof und zur bestehenden Bebauung blieben gewahrt, schreibt Walter Rügert, Pressesprecher der Stadtverwaltung Konstanz. Eine „Friedhofserweiterungsfläche“ gebe es als baurechtlichen Begriff gar nicht, ergänzt Andreas Napel, Leiter des Baurechtsamts.

Zweigeschossige Häuser passen zur Umgebung, sagt die Verwaltung

Eine zweigeschossige Bebauung sei zudem Voraussetzung für die Grundstücksvergabe gewesen, schreibt Rügert weiter. Das werde zwar von den Anwohnern als zu hoch empfunden, tatsächlich handele es sich bei beinahe allen Häusern am Alten Bannweg aufgrund ihres intensiven Dachausbaus um faktisch zweigeschossige Gebäude, schreibt Napel.

Verwaltung prüft die Verkehrssituation

Bei der Verkehrslage wiederum wird die Stadtverwaltung den Anwohnern unter Umständen entgegenkommen. Der Alte Bannweg gehöre zu jenen, die im Rahmen einer Fußverkehrskonzeption betrachtet werden sollen, heißt es aus dem Amt für Stadtplanung. Hierbei werde untersucht, welche Straßen als verkehrsberuhigte Bereiche ausgewiesen werden können – möglicherweise werde der Alte Bannweg dazugehören.