Urs Brüschweiler

Am Dienstag um 8.15 Uhr sollte der 32-jährige Österreicher neben seinem Mitangeklagten sitzen. Gemeinsam sollten sie sich dafür verantworten, dass sie dem Amokläufer in der Konstanzer Disco Grey die Tatwaffe verkauft hatten. Doch sein Stuhl blieb leer.

Auch sein Verteidiger konnte den drei Richtern seinen Verbleib nicht erklären. Offenbar lebt der Mann, der 2017 in Kreuzlingen wohnte, wieder in seiner Heimat. Ein paar Stunden wartete das Gericht noch ab, doch trotz mehrmaligen Versuchs konnte der Anwalt seinen Mandanten telefonisch nicht erreichen.

Ohne Angeklagten, keine Gerichtsverhandlung

Richter, Staatsanwaltschaft, Anwälte und auch sein Mitangeklagter waren mit der Situation unzufrieden, doch der Prozess konnte so nicht stattfinden.

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Strafandrohung bei erneuter Versäumnis

Ein neuer Termin muss nun gesucht werden. Wann es nun zur Verhandlung kommen wird, ist noch nicht bestimmt. Im Raum stand, dass der Angeklagte beantragen könne, sich vom Prozess freistellen zu lassen – eine sogenannte Dispensation. Dann wäre eine Neuansetzung des Termins noch vor den Sommerferien denkbar.

Andernfalls müsste das Gericht dem Angeklagten eine neue Vorladung zukommen lassen, mitsamt einer Strafandrohung bei erneuter Versäumnis. Eine solche Zustellung ins Ausland würde die Neuansetzung aber verzögern.