Urs Brüschweiler

Zwei Männer stehen am Dienstag in Kreuzlingen vor Gericht. Sie sollen dem Todesschützen, der vor und in der Konstanzer Diskothek Grey Schüsse abgab, die Tatwaffe verkauft haben. Die Staatsanwaltschaft klagte sie deswegen und wegen Vergehens gegen das Waffengesetz an.

Einer der beiden Angeklagten fehlte jedoch am Morgen unentschuldigt. Bis Dienstagmittag soll entschieden werden, ob die Verhandlung dennoch stattfindet.

Bei Verurteilung: Ausweisung aus der Schweiz

Sollte der Richter sie in allen Punkten für schuldig befinden, dann würden die Angeklagten des Landes verwiesen. „Gefährdung der öffentlichen Sicherheit mit Waffen“ sei in der Schweiz ein Delikt, welches diese Strafe zwingend nach sich ziehe, erklärte Bezirksgerichtspräsidentin Ruth Faller.

Die fragliche Waffe, ein M16-Sturmgewehr der US-Streitkräfte, erlangte am 30. Juli 2017 traurige Berühmtheit. Ein 34-Jähriger mit irakischen Wurzeln hatte nach einem Streit mit dem damaligen Betriebsleiter der Konstanzer Diskothek Grey um halb fünf Uhr morgens vor der Disko das Feuer eröffnet, einen Türsteher getötet und mehrere Menschen schwer verletzt.

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Dabei stand er unter Drogeneinfluss. Der Täter wurde durch Schüsse der Polizei selbst tödlich verletzt. Das Gewehr, eine halbautomatische Kriegswaffe, war illegal in seinem Besitz.

Die Kriegswaffe soll dem späteren Täter Anfang 2017 verkauft worden sein

Solche Waffen sind in Deutschland und in der Schweiz verboten. Erst ein knappes halbes Jahr zuvor hatte ein 32-jähriger österreichischer Staatsangehöriger aus Kreuzlingen, einer der beiden Angeklagten, dem Täter die Waffe verkauft. Es ist dieser Angeklagte, der unentschuldigt fehlte. Sein Anwalt konnte ihn telefonisch nicht erreichen, er lebe mittlerweile wieder ihn Österreich. Sollte er bis Dienstagmittag nicht zu erreichen sein, würde die Gerichtspräsidentin einen neuen Termin ansetzen.

Der andere, ein deutscher Staatsangehöriger, heute 35 Jahre alt und ebenfalls in Kreuzlingen wohnhaft, soll laut Staatsanwaltschaft den Kontakt vermittelt haben. Er soll mit dem späteren Todesschützen von Konstanz bekannt gewesen sein.

Gemäß Anklageschrift sei er der ehemalige Lebenspartner der Schwester des Grey-Schützen. Erst kurz zuvor habe der spätere Verkäufer das Sturmgewehr von einem Schweizer aus Weinfelden erworben. Dieser illegale Waffenbesitz sei in einem separaten Verfahren bereits abgehandelt worden, sagte Ruth Faller.

Angeklagte wollen von einem möglichen Verbrechen keine Ahnung gehabt haben

Knackpunkt in der Gerichtsverhandlung wird folgende Frage sein: Haben die beiden Männern mit dem Verkauf der Waffe in Kauf genommen, dass damit ein Verbrechen begangen wird? Die Staatsanwaltschaft vertrete die Auffassung, dass die Angeklagten dem Schützen aufgrund seiner psychischen Verfassung und seines Drogenkonsums nie eine Waffe hätten überlassen dürfen.

Welche Strafen stehen im Raum?

Wie die Bezirksgerichtspräsidentin sagt, hätten die Männer in Befragungen angegeben, dass sie keine Ahnung von irgendwelchen Absichten des Waffenkäufers gehabt hätten. Die Staatsanwaltschaft beantragt für den Österreicher eine bedingte Freiheitsstrafe – eine Art Bewährungsstrafe – von 14 Monaten und eine Buße von 3000 Schweizer Franken (rund 2680 Euro), für den Deutschen zehn Monate bedingte Freiheitsstrafe und 2000 Franken (rund 1780 Euro) Buße sowie für beide einen Landesverweis von fünf Jahren.