Warum sollte es Konstanz anders gehen als Großbritannien? Ein Prinz verabschiedet sich. Der Unterschied: Letzteres – der Rückzug von Prinz Harry aus seiner royalen Rolle – wird teils weltweit bedauert. Ersteres sorgt bei Menschen, die sich politisch in Konstanz engagieren, für Erleichterung: Der Blog „Prinz Eugen“ ist vom Netz. Die Autoren hätten die Webseite gelöscht, steht dort noch auf Englisch.

Ermittlungen wegen Volksverhetzung und Beleidigung
Bis zuletzt ermittelte die Abteilung Staatsschutz der Kriminalpolizei Konstanz gegen den oder die unbekannten Urheber vor dem Hintergrund der Volksverhetzung und Beleidigung.
Regelmäßig wurde auf der als „lesenswertes Netzlogbuch Prinz Eugen“ betitelten Webseite gegen Konstanzer Politiker gehetzt, deren Haltung den Autoren nicht passte. Die Adressaten reichten von grünen, linken oder sozialdemokratischen Stadträten über Oberbürgermeister Uli Burchardt bis zur Landtagsabgeordneten für Konstanz, Nese Erikli (Grüne).
Blogger kennt sich gut in Konstanz und Umgebung aus
Der oder die Urheber kennen sich bestens in Konstanz und dem stadtpolitischen Geschehen aus. Das legt die Vermutung eines Wohnsitzes in der Region nahe.
„Es ist gut, dass die Seite nicht mehr Online ist“, sagt Nese Erikli auf Anfrage.
Über die Gründe wisse sie nichts, stellt aber eine Vermutung an: „Vielleicht wurden der Betreiber oder die Betreiber gewarnt.“
Warum ist die Webseite offline?
Gesichert ist: Der Blog wurde nicht seitens der Ermittler vom Netz genommen. Dies bestätigt Andreas Mathy, Sprecher der Staatsanwaltschaft Konstanz, auf Anfrage. „Die Ermittlungen sind beendet, ein Tatverdächtiger konnte nicht ausfindig gemacht werden“, sagt er. Von einem Rechtshilfeersuchen in den USA ist abgesehen worden, weil es laut Staatsanwaltschaft kaum Aussicht auf Erfolg gehabt hätte.
„Das Problem ist, dass die in Deutschland als volksverhetzend einzustufenden Inhalte in den USA nicht strafbar sind“, erklärt Mathy. „Prinz Eugen“ wurde über den amerikanischen Anbieter Wordpress auf einem Server in San Francisco betrieben. Für die deutsche Justiz sei dies „eine ungute Situation“, sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft, da es keinen weiteren Ermittlungsansatz gab.
Wie reagieren Betroffene der Anfeindungen auf das Ergebnis der Ermittlung?
Für Nese Erikli ist der Fall zufriedenstellend „erst dann erledigt, wenn der oder die Autorin für diese Äußerungen juristisch zur Rechenschaft gezogen wird“. Es gehe „um nichts anderes, als um das Leben und die Gesundheit von Menschen“. Wer sich in Deutschland für die Gemeinschaft engagiere, werde „im Internet zum Vogelfreien“. Sie sieht es als Pflicht des Staates an, den organisierten Hass zu zerschlagen.
Ähnlich äußert sich Holger Reile, Konstanzer Stadtrat der Linken Liste und einer derjenigen, gegen die besonders häufig von den Prinz-Eugen-Autoren vorgegangen wurde.

Auf den Urheber kämen wohl auch zivilrechtliche Klagen zu
„Zufrieden bin ich erst, wenn klar ist, wer hinter diesem geistigen Unrat steht, der schließlich auch dazu führte, dass unverhohlen dazu aufgerufen wurde, mich an einem Mast aufzuhängen“, teilt Reile mit. Sollten die Hinterleute des Blogs doch noch identifiziert werden können, erwägen er wie Nese Erikli unabhängig von einem Strafverfahren zivilrechtliche Schritte.
„Wir würden da sofort alles ins Spiel bringen“, sagt Rechtsanwalt Gerhard Zahner, der beide vertritt. Möglich seien etwa Schadensersatzforderungen wegen übler Nachrede oder Beleidigung. Zahner will den deutschen Ermittlern „gar keinen Vorwurf machen. Sie tun ihr Mögliches, kommen bei den global agierenden Tätern des Internets aber an die Grenzen der Zuständigkeit“.
Forderung nach Verbesserung bei der Strafverfolgung im Internet
Er sehe deshalb die Politik am Zuge, um für Verbesserungen bei der Strafverfolgung im Netz zu sorgen. Seine Mandantin Nese Erikli sagt ebenfalls: „Wir brauchen endlich neue Regelungen und vereinfachte Verfahren.“
Rechtsanwalt Zahner sieht schon jetzt Möglichkeiten für etwaige Blog-Autoren oder Mitwisser. Es sei kein Verrat, sich gegen Kriminelle zu wenden, meint er. „Es gibt außerdem auch die Option, als anonymer Hinweisgeber aufzutreten.“