Mittlerweile könnte es frühestens 2023 werden, bis sich bei der Bebauung des Döbeles etwas tut. Vor kurzem war es noch das Jahr 2020, und auch der mögliche Spatenstich für dieses Jahr war schon einmal verkündet. Was ist das los?, haben sich Gemeinderäte gefragt, nachdem sie von den Verzögerungen im SÜDKURIER gelesen hatten. Und sie haben von der Verwaltung Antworten bekommen, die sie teils zufrieden stellten, teils aber auch nicht.
Vorrang wegen Wohnraumnot
Zusammengefasst geht es den Bürgervertretern nicht schnell genug. Angesichts der großen Wohnraumnot in Konstanz und eines eigens aufgelegten Handlungsprogramms waren sie davon ausgegangen, dass die Entwicklung gerade städtischer Grundstücke wie das Döbele Vorrang haben. Er habe gedacht, das Projekt sei im Fluss, sagte Jürgen Ruff in der Sitzung des Technischen und Umweltausschusses. Seine SPD hatte um eine auffassende Aufklärung aus erster Hand gebeten. Insbesondere auch, weil Bürger um ihre Wünsche und Ideen für das Döbele gefragt wurden, fügte Anne Mühlhäußer (FGL) hinzu. Sie "fühlen sich veräppelt", wenn so lange nichts passiert. Zum Glück gebe es noch andere Projekte, um den Zielen des Handlungsprogramms Wohnen nahe zu kommen, erklärte Sabine Feist (CDU). Die Stimmung im Sitzungssaal war geladen, die Verwaltung rund um Baubürgermeister Karl Langensteiner-Schönborn unter Beschuss.
Hochwassergefahr blockiert Planung
Was ist das Problem? Die Entwicklung des Döble-Areals ist komplex, weil damit viele weitere Fragestellungen und Projekte verbunden sind. Das verdeutlichte der Baubürgermeister mehrfach. Größtes Herausforderung ist der Hochwasserschutz. Vom nahegelegenen Grenzbach geht die Gefahr von einem Hochwassers innerhalb von 100 Jahren aus, weil im Ernstfall Wasser nicht schnell genug abfließen kann und auch auf das Döbele schwappt. Im August 2015 berichtete der SÜDKURIER erstmals darüber, und die Stadtverwaltung bestätigte diese Hochwasserkategorie. Die Flutgefahr war seit September 2013 bekannt, allerdings nur bei der Stadtverwaltung in Kreuzlingen.
Informationen erst spät erhalten
Erst während der Überarbeitung des städtebaulichen Siegerentwurfs fürs Döbele seien die Informationen in die Stadtverwaltung gelangt – obwohl mit dem damaligen Bau-Stadtrat Michael Dörflinger ein Vertreter der Kreuzlinger Stadtverwaltung mit am Wettbewerbstisch saß. Prämierung war im April 2014. Allerdings scheint die Konstanzer Seite inklusive Planer dem Grenzbach bis dahin kaum bis wenig Aufmerksamkeit geschenkt zu haben, an eine Hochwassergefahr hat offensichtlich schon gleich niemand gedacht.
Versetzung eines Wohnblocks
Was ist die Lösung? Eine Umplanung. Eines der geplanten Gebäude soll um 18 Meter schrumpfen. Damit soll dem Bachumfeld mit leichter Verlegung der Grenzbachstraße mehr Raum gegeben werden. Das wiederum schafft Platz für Maßnahmen an dem Gewässer – in Zusammenarbeit mit Kreuzlingen – zu Gunsten des Hochwasserschutzes. Als weiterer Effekt könnten zahlreiche Bäume stehen bleiben. Ziel sei, sagte Martin Wichmann vom Umweltamt, unter die Einstufung eines Hochwassers innerhalb von 100 Jahren zu kommen. Erst dadurch seien gesetzliche Vorgaben erfüllt, das Döbele bebauen zu dürfen.
Ausgleich schafft mehr Wohnfläche
Ein Ausgleich für wegfallende 2500 Quadratmeter Geschossfläche werde durch neue Staffelgeschosse geschaffen, womit eventuell sogar mehr Wohnraum möglich werde. Erst wenn die Überplanung fertig sei, wenn Fragen zum Hochwasserschutz gelöst seien, können Entwicklung und Vergabe des Döbeles zur Bebauung europaweit ausgeschrieben werden.
Fernbusbahnhof kein Hindernis mehr
Es gibt einen anderen Punkt, den die Räte nicht mittragen wollten. Nach Ansicht der Verwaltung muss erst der Brückenkopf Nord bebaut werden, weil dort auch der neue Fernbusbahnhof, bislang am Döbele, sein soll. Ein Busbahnhof lasse sich vorübergehend auch an anderer Stelle installieren, waren die Ausschussmitglieder der Ansicht. Somit soll die Planung fürs Döbele weitergehen, aber entkoppelt von den Bauabsichten nahe dem Bodenseeforum. Bleibt noch die Frage, wo dann die am Döbele wegfallende Parkplätze sein werden.
Hochwassergefahr
Was ein Überschwemmungsgebiet ist, hält Paragraf 65 des Landes-Wassergesetzes fest. Aufs Döbele bezogen gilt: Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist. Paragraf 78 des Wasserhaushaltsgesetzes besagt, dass in festgesetzten Überschwemmungsgebieten „die Ausweisung von neuen Baugebieten in Bauleitplänen oder sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuch, ausgenommen Bauleitpläne für Häfen und Werten“, untersagt ist. Ziel der Stadt ist, in Zusammenarbeit mit Kreuzlingen die Hochwassergefahr auf unter einnmal in 100 Jahren zu bringen. Damit wäre eine Bebauung des Döbeles rechtlich möglich. Dort sollen bis zu 400 Wohnungen entstehen. Ebenso eine Tiefgarage, deren Größe und Betreibermodell noch unklar sind. Nach jetzigem Stand soll ein Bauleitverfahren bis etwa Mitte 2023 erfolgen. Erst im Anschluss ist eine Bebauung möglich. (phz)