Der Konstanzer Flohmarkt. Das ist erfolgreiches Marketing, eine Werbung für die Stadt. Viele tausend Menschen strömen an den Bodensee und stöbern, feilschen und verhandeln einen Tag und eine Nacht. Doch im Hintergrund kommt es alle Jahr wieder zu Unstimmigkeiten. In diesem Fall ärgert sich eine Anwohnerin aus der Gottlieberstraße, die an jenem 30. Juni einen Strafzettel erhielt. Sie parkte ihr Auto in der Tat auf einem Platz, der nicht als Parkfläche markiert ist.

Das Paradies als ein einziger Parkplatz
Maria Günther wohnt seit vielen Jahren im Paradies, seit vielen Jahren ist sie auch im Besitz eines Parkausweises. Als sie am Tag des Flohmarktes gegen Mittag nach Hause fuhr, suchte sie vergeblich einen Platz für ihr Auto. Das Paradies ist ein Wohnquartier, in dem nur Anwohner mit Berechtigungsausweis parken dürfen. Laut Stadtverwaltung stehen so 1218 der 2547 Stellplätze Tag und Nacht allein Anwohnern frei. Im Südwesten des Paradieses existieren 323 gemischt genutzte Parkplätze. Sie stehen tagsüber in der Zeit von 9 bis 18 Uhr Besuchern gegen Gebühr und Anwohnern mit Parkkarte frei. Am 30. Juni war das Paradies ein einziger Parkplatz.
„Ich war als Anwohnerin genötigt, mein Auto auf der Straße abzustellen. Ich habe niemanden behindert und auch keine Durch- oder Zufahrt blockiert“, sagt Maria Günther. „Es kann doch nicht sein, dass ich als Anwohnerin mit Parkausweis bestraft werde, weil die Stadt mit Autos überlastet ist.“ Sie schickte den Strafzettel zurück ans Bürgeramt, versehen mit einer detaillierten Erklärung und dieser Nachricht: „Ich bin nicht bereit, diese Strafe zu bezahlen.“
Drei Wochen später erhielt sie eine Antwort vom Bürgeramt, die dem SÜDKURIER vorliegt. Unter anderem heißt es hier: „Für ihre vorgebrachten Argumente haben wir Verständnis, vermögen das Verfahren aus rechtlichen Gründen jedoch leider nicht einzustellen. Den Unmut wegen der angespannten Parksituation im Paradies aufgrund des Flohmarktes können wir teilweise nachvollziehen. Wir bitten jedoch auch um Verständnis, dass die Stadt aufgrund der engen Örtlichkeiten keine weiteren Parkplätze mehr schaffen kann.“

Weiter heißt es: „Es ist daher nicht immer möglich wohnortnah zu parken. Wir als Ortsbehörde sind an Regularien gebunden, welche es einem schwer machen, völlig frei und ungezwungen zu handeln. Hinzu kommt, dass wir alle Beteiligten rechtlich gleich behandeln müssen und insoweit auch in unserer Abwägung des Einzelfalls nur eine bedingte Flexibilität besteht. Ihre Einwendungen führen nicht zu einer Rücknahme der Verwarnung.“
„Was ist das für ein Recht?“
Maria Günther hat kein Verständnis für die Haltung des Bürgeramtes. „Die Stadt Konstanz hat den Flohmarkt nach Konstanz geholt und somit die unzumutbare Situation für uns Bürger verursacht und uns dafür noch bestraft, statt dafür zu sorgen, dass die Autos aus dem Wohngebiet draußen bleiben.“ Sie als Parkausweisbesitzerin würde gleich behandelt wie Fahrer ohne diesen Schein. „Was ist das für ein Recht?“, fragt sie. „Gerecht wäre es, wenn die Stadt, die ja den Flohmarkt unbedingt möchte, an so einem Ausnahmetag das Verteilen der Strafzettel unterlässt oder dafür sorgt, dass auswärtige Autos gar nicht erst in die Wohngebiete fahren dürfen.“ Der nächste grenzüberschreitende Flohmarkt von Konstanz und Kreuzlingen findet am Wochenende 20./21. Juni 2020 statt. Wir sind gespannt.