Aufmerksamen Passanten wird es aufgefallen sein: Vor einiger Zeit wurde das Schild der Kanzlei von Rechtsanwalt Gerhard Zahner an der Wessenbergstraße 2 ausgetauscht. Christoph Nix, noch bis Sommer 2020 Intendant des Stadttheaters Konstanz, wird dort nun gesondert als Strafverteidiger aufgeführt.

Kanzlei mit Christoph Nix in Konstanz 2020 .
Kanzlei mit Christoph Nix in Konstanz 2020 . | Bild: Oliver Hanser

Auch die Homepage der Kanzlei hat sich leicht verändert. Statt von zwei Rechtsanwälten (Gerhard Zahner und Prof. Dr. Dr. Christoph Nix) ist dort nun von einem Rechtsanwalt (Zahner) und einem Strafverteidiger (Nix) zu lesen.

Die Homepage der Kontanzer Rechtsanwaltskanzlei von Gerhard Zahner. Auf der Startseite ist die Änderung wegen des Widerrufs der ...
Die Homepage der Kontanzer Rechtsanwaltskanzlei von Gerhard Zahner. Auf der Startseite ist die Änderung wegen des Widerrufs der Zulassung von Christoph Nix zu erkennen. Vor 2020 wurde er dort als Rechtsanwalt geführt (links), heute ist er wegen des Verlusts des Titels gesondert als Strafverteidiger aufgeführt. | Bild: Screenshot/ www.kanzlei-zahner-konstanz.de/

Woher rühren diese Änderungen?

Der Hintergrund: Nix´ Zulassung als Rechtsanwalt endete „infolge Widerrufs durch die Rechtsanwaltskammer Freiburg„, wie Tilman Winkler, Geschäftsführer der für den Landgerichtsbezirk Konstanz zuständigen Kammer, bestätigt. Infolgedessen sei Nix „daher kein Rechtsanwalt mehr, darf den Titel nicht führen“.

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Dieser teilt schriftlich mit, er habe die Zulassung kurz vor seinem 65. Geburtstag im Oktober 2019 zurückgegeben. Hierzu ordnet der Kammergeschäftsführer ein: Eine Zulassung ende fast immer mit dem Widerruf durch die Kammer, der freiwillige Verzicht sei der „bei weitem häufigste Fall“. Rücknahmen seien dagegen sehr selten und kämen nur bei Täuschungen im Rahmen des Antragsverfahrens vor.

Darf Christoph Nix jetzt niemanden mehr juristisch vertreten?

Als Hochschullehrer mit der Befähigung zum Richteramt und nach Zulassung durch ein Gericht darf Nix auch ohne Anwaltstitel in Strafsachen verteidigen. Und dies habe er laut schriftlicher Auskunft auch vor: „Natürlich bin ich auch weiterhin als Strafverteidiger tätig in Gemeinschaft mit dem Kollegen Zahner.“

Warum hat Nix sich für die Aufgabe der Zulassung entschieden?

Mit der Rückgabe habe sich „nichts geändert“. Sie brächte sogar Vorteile mit sich, weil er damit nicht nur keine Beiträge mehr an die Kammer zahlen müsse, sondern auch die Residenzpflicht entfalle. Aus Sardinien, wo Christoph Nix sich zuletzt aufhielt, schreibt er: „Ich kann als Pensionist reisen, wie ich will, muss nur die Termine wahrnehmen, wenn ich Pflichtverteidiger bin.“ Als Rechtsanwalt musste er gemäß Bundesrechtsanwaltsordnung im Bezirk der Freiburger Kammer eine Kanzlei einrichten und unterhalten.

Die anwaltliche Tätigkeit des Theaterintendanten war auch schon Thema in der Stadtverwaltung

Die Zulassung als Rechtsanwalt war auch schon Thema zwischen Stadtverwaltung und Theaterintendant. So hatte die Verwaltung laut Christoph Nix versucht, seine Zulassung infrage zu stellen. Über seinen Referenten am Stadttheater, Daniel Morgenroth, lässt der Intendant ausrichten, es habe „vergangenes Jahr im Frühjahr eine Kontroverse um die Nebentätigkeit als Anwalt, die ihm der vormalige Bürgermeister bereits genehmigt hatte“, gegeben.

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Seitens der Verwaltung soll es für Irritationen gesorgt haben, dass Nix sich neben seines Hauptberufs als städtischer Mitarbeitender am Theater auch als Rechtsanwalt betätigte. Die Stadt hat laut Morgenroth deshalb auf einer neuerlichen Genehmigung bestanden.

„Diese Diskussion wurde schließlich vom Gemeinderat mit einer krachenden Mehrheit für Herrn Nix entschieden,“ teilt Morgenroth mit und ergänzt: „Meines Wissens“ stehe der Entschluss zur Rückgabe der Zulassung „in keinem Zusammenhang“ zur Auseinandersetzung mit der Verwaltung.

Diese und OB Uli Burchardt persönlich können laut Rathaus-Pressesprecher Walter Rügert dazu nichts sagen, da es sich um eine nichtöffentliche Personalangelegenheit handle.