Die Weihnachtszeit naht. Auf Einzelhandel und Zoll warten damit Großeinsatztage. An den vier Adventssamstagen wandern rund 20.000 grüne Zettel über die Konstanzer Tresen. Diese Ausfuhrscheine werden dann bei der Rückreise in die Schweiz von Grenzbeamten abgestempelt.

Mit den grünen Zetteln können Schweizer Bürger beim nächsten Trip nach Konstanz die deutsche Mehrwertsteuer von 19 Prozent im Geschäft zurückholen. Ein Vorgang, den jeder Mensch dieser Region bestens kennt. Viele Schweizer lieben die grünen Zettel, viele Konstanzer eher weniger.

Sofortige Rückreise in die Schweiz ist Vorschrift

Seit dem 1. Januar 2018 steht am Parkplatz Bodenseeforum ein Container zur Zollabfertigung. Laut Generalzolldirektion Bonn ist das in Deutschland die einzige Abfertigungsstelle dieser Art, die sich nicht direkt an der Grenze befindet oder zumindest eine direkte Verbindungsstraße dorthin hat.

An diesem Punkt kommt die Pflicht ins Spiel, nach dem Stempeln auf direktem Weg Deutschland verlassen zu müssen. Jürgen Wamser von der Pressestelle der Generalzolldirektion erklärt: "Ist die Ware zur Ausfuhr abgefertigt worden, ist sie auf kürzestem Weg ins Drittland zu bringen. Überlegt es sich der Käufer auf dem Weg vom Container bis zur Grenze anders, hat er dies der Ausgangszollstelle mitzuteilen."

 
Laut einem Zollbeamten werden hier rund 2000 grüne Zettel an einem durchschnittlichen Samstag abgefertigt. In ganz Konstanz sind es zu ...
Laut einem Zollbeamten werden hier rund 2000 grüne Zettel an einem durchschnittlichen Samstag abgefertigt. In ganz Konstanz sind es zu Spitzenzeiten 20.000. | Bild: Oliver Hanser

Der kürzeste Weg vom Container in die Schweiz wäre der über die neue Rheinbrücke und am Schänzle vorbei – doch sehr viele Personen, deren Zettel abgestempelt wurden, fahren nach SÜDKURIER-Beobachtungen nicht diesen Weg. Die Konstanzer Zollbeamten sind angehalten, die Einhaltung der Vorschrift zu kontrollieren. Jürgen Wamser: "Sie dürfen davon ausgehen, dass der Zoll wirksame offene und verdeckte Überwachungsmaßnahmen installiert hat. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen diese Maßnahmen aus einsatztaktischen Gründen nicht näher erläutern."

Mehrere Zollbeamte äußerten gegenüber dem SÜDKURIER allerdings ihr Unverständnis angesichts dieser Worte: "Das ist nicht mehr als ein Wunschdenken", sagt einer. "Personell ist es gar nicht möglich, das zu kontrollieren. Wir sind reine Stempelmaschinen geworden und haben für nichts anderes mehr Zeit."

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Ein anderer wagt diesen Vergleich: "Unseren Job könnten auch Schimpansen erledigen nach einer zehnminütigen Einarbeitung." Damit spielt er auf das Stempeln an. An den vier Samstagen vor Weihnachten sind es jeweils rund 20.000 grüne Zettel, die abgestempelt werden müssen.

Geldstrafe für Umweg Supermarkt

Wer sich nicht unverzüglich auf den Weg in die Schweiz macht, riskiert also ein Bußgeldverfahren – wenn er oder sie dabei erwischt wird. Das Oberlandesgericht Karlsruhe verurteilte deshalb bereits einen Mann zu fünf Tagessätzen à 160 Euro.

Nach den Feststellungen des Gerichts kaufte der in der Schweiz wohnhafte Angeklagte in einem Elektrogeschäft in Deutschland zwei Standlautsprecher und ließ sich in dem Markt eine „Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke“ ausfüllen. Diesen Zettel legte er einem deutschen Zollbeamten mitsamt Rechnung vor. Von der Abfertigungsstelle ging er aber zunächst noch in einen Supermarkt einkaufen, bevor er zurück in die Schweiz wollte. Dabei wurde er erwischt – und später dann in zweiter Instanz verurteilt.

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Das Landgericht ging von einer mittelbarer Falschbeurkundung aus, da der Angeklagte zum Ausdruck gebracht habe, die Waren in die Schweiz ausführen zu wollen. Die Strafe richtet sich nach dem Warenwert. Strafbar ist übrigens bereits der Versuch, einen Zettel abstempeln zu lassen, ohne die Ware bei sich oder im abgestellten Auto zu haben. "Das kontrollieren wir in der Tat regelmäßig", sagt ein Zollbeamter.