Die Interims-Geschwindigkeitsbegrenzungen sorgen immer wieder für Verwirrung. Mal gilt für einige Wochen – beispielsweise am Zähringerplatz – Tempo 30 und plötzlich wieder Tempo 50. Warum eigentlich? Die Temporeduzierung hat mit den Kindergärten und Schulen zu tun.
Die Kinder sollen nämlich sicher in die jeweilige Einrichtung gelangen. Gerade zu Schulbeginn und Schulschluss herrscht immer rege Betriebsamkeit. Daher ist für alle Verkehrsteilnehmer Vorsicht und langsames Fahren geboten.
Die Herabsetzung der Limits ist in der Straßenverkehrsordnung vorgeschrieben. Hierin heißt es, dass innerhalb geschlossener Ortschaften die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten, Schulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in der Regel auf 30 Stundenkilometer zu beschränken ist.
Dies gilt allerdings nur, wenn die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr herrscht. Eine solche Beschränkung darf aber nur maximal auf einer Strecke von 300 Metern gelten.
Warum gilt Tempo 30 nicht in den Ferien?
Die gesetzliche Forderung besteht, dass diese Tempo-30-Strecken an die Öffnungszeiten der betreffenden Einrichtungen angepasst werden. Deshalb gilt die Temporeduktion bei Kindergärten und Schulen in der Regel von Montag bis Freitag jeweils von 7 bis 18 Uhr, aber nicht während den Ferien; dann wird die Geschwindigkeitsbegrenzung wieder außer Kraft gesetzt.
Gibt es zum Start ins Schuljahr 2023/24 neue Limitbereiche? „Es gibt keine neuen T-30-Geschwindigkeitsbeschränkungen, da an jedweder Schule, jedem Kindergarten, Altenheim et cetera bereits umgesetzt wurde, was straßenverkehrsrechtlich möglich ist“, schreibt Benedikt Brüne, Pressesprecher der Stadt Konstanz, auf SÜDKURIER-Nachfrage.
Er ergänzt: „Die letzte Anordnung zu Tempo 30 im Bereich einer Schule erfolgte im Jahr 2021 aufgrund eines neuen Schulgebäudes der Waldorfschule (Industriegebiet).“
Hier gilt ab dem 11. September wieder Tempo 30
Da nicht jede Einrichtung in einer generellen 30er-Zone liegt, hat die Stadt Konstanz für die Teilbeschränkung in generellen 50er-Zonen extra klappbare Verkehrsschilder angeschafft, welche die Technischen Betriebe vor und nach den Ferien entsprechend ein- und ausklappen.
Am Montag, 11. September, sind die 30er-Schilder wieder ausgeklappt – pünktlich zum Schulbeginn. Konkret: Theodor-Heuss-Realschule am Zähringerplatz, Geschwister-Scholl-Schule in der Schwaketenstraße, Grundschule Wollmatingen in der Schwaketenstraße, Freie Waldorfschule in der Robert-Bosch-Straße, Kinderhaus am Rhein in der Spanierstraße und dem AWO Kinderhaus in der Friedrichstraße.