Was ist denn das? Plötzlich gilt rund um den Tunnel Waldsiedlung in Fahrtrichtung Konstanz Tempo 60 – dabei zeigten die Schilder in der südlichen Röhre ziemlich genau ein Jahr lang, nämlich seit Eröffnung des Tunnels am 14. Juli 2022, das Limit von 80 Stundenkilometern an. Viele Autofahrer fahren aus Gewohnheit Tempo 80 – und rauschen in die mobilen Blitzer, die das Landratsamt dort aufgestellt hatte. Absicht?

Messungen werden langfristig geplant

Nein, verteidigt sich die Pressestelle des Landratsamts: „Die Geschwindigkeitsmessungen des Landratsamtes Konstanz dienen der Verkehrssicherheit.“ Mit Abzocke habe das nichts zu tun, so das Amt. Denn die Überwachung der Geschwindigkeit erfolge an dieser Stelle in unregelmäßigen Abständen. Geplant würden die Messungen, so wie auch die vom Montagvormittag, 17. Juli 2023, immer einige Wochen im Voraus.

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Dass erst kurz zuvor am Tunnel das zulässige Tempo um 20 Stundenkilometer reduziert wurde und auf einige Autofahrer nun wohl ein Knöllchen wartet, wird dabei aber dennoch in Kauf genommen. Das Landratsamt schreibt: „Kurzfristige Anpassungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit führen in der Regel nicht zu einer Verwerfung der Messplanung.“

Im Normalfall gilt am Tunnel Tempo 80

Warum aber galt rund um und im Tunnel Waldsiedlung in Fahrtrichtung Konstanz vorübergehend Tempo 60? Das Landratsamt erklärt: „Im Normalbetrieb beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der südlichen Tunnelröhre (Fahrtrichtung Konstanz) 80 Stundenkilometer. Aufgrund einer technischen Störung an der Videoanlage wurde am Samstagmittag, 15. Juli, um etwa 12.45 Uhr die zulässige Höchstgeschwindigkeit automatisch von der Tunnelsteuerung auf 60 Stundenkilometer reduziert.“

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Zusätzlich blinkten die gelben Ampeln am Tunnelportal. Dies entspreche den Vorgaben des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg. „Die Straßenmeisterei wurde umgehend informiert und war bereits am Samstag vor Ort. Die Störung konnte am Montagnachmittag, 17. Juli, behoben werden. Die Geschwindigkeitsbegrenzung wurde im Anschluss aufgehoben“, so die Pressestelle des Landratsamts. Seitdem dürfen Verkehrsteilnehmer wieder Tempo 80 fahren.

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Das Landratsamt weist daraufhin (unabhängig davon, ob die Geschwindigkeit kurzzeitig geändert wird), dass die festgestellten Verstöße „gemäß der Bußgeldkatalogverordnung und dem Bußgeldkatalog geahndet“ werden. Denn die Teilnahme am Straßenverkehr erfordere eine ständige Vorsicht und daher müssen sich Autofahrer an „neue Geschwindigkeitsbeschränkungen halten“. Gerade in Tunnelbereichen sei Vorsicht geboten. Bei Störungen in Tunnels können Arbeiter vor Ort sein – durch überhöhte Geschwindigkeiten könnten diese in Gefahr geraten.

Übrigens: Laut dem aktuellen Bußgeldkatalog wird außerorts für Autofahrer eine Strafe von 20 Euro fällig, wenn jemand bis zu zehn Stundenkilometer zu schnell unterwegs ist. Bei 11 bis 15 Stundenkilometern über dem Limit werden 40 Euro berechnet und bei einer Überschreitung von 16 bis 20 Stundenkilometern sind es schon 60 Euro Bußgeld.