Am Bahnübergang in der Nähe des Konzils ist es am Samstag, 7. Dezember, zu einer Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen gekommen. Wie die Pressestelle des Polizeipräsidiums Konstanz mitteilt, waren davor zwei betrunkene Männer mit rüpelhaftem Verhalten und dem Grölen von NS-Parolen aufgefallen.

Demnach hatten sich die beiden 35- und 44-Jährigen bereits im Vorfeld auf dem Gelände des Weihnachtsmarktes danebenbenommen, da sie andere Gäste belästigten und in der Öffentlichkeit urinierten. „Nachdem die Mitarbeiter der Security die beiden des Geländes verwiesen hatten, provozierten die Männer durch lautes Ausrufen nationalsozialistischer Parolen und das Verteilen dementsprechender Klebezettel“, heißt es darüber hinaus.

Verbaler Streit gipfelt in körperlicher Auseinandersetzung

Danach kam es laut Polizeiangaben zu einem verbalen Streit mit einer anderen, 7- bis 15-köpfigen Personengruppe. Diese endete mit einer körperlichen Auseinandersetzung mehrerer Beteiligter. Dabei erlitten zwei Personen Verletzungen.

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Beim Eintreffen der Polizei hatte sich das Gerangel allerdings bereits aufgelöst und die unbekannte Personengruppe entfernt. Die beiden 35- und 44-Jährigen erhielten laut Polizeiangaben einen Platzverweis. Die Polizei ermittelt nun ferner wegen gefährlicher Körperverletzung.

Wie Katrin Rosenthal, Pressesprecherin des Präsidiums Konstanz, auf SÜDKURIER-Nachfrage außerdem mitteilt, könnte auf die beiden Männer darüber hinaus ein weiteres Ermittlungsverfahren aufgrund ihrer Äußerungen nationalsozialistischer Parolen und dem Verteilen entsprechender Zettel zukommen.

Zweiter Vorfall innerhalb einer Woche

Vor nur einer Woche machte ein ähnlicher Vorfall Schlagzeilen, nachdem vier Gäste einer Kneipe an der Reichenaustraße dort im Inneren ebenfalls Nazi-Parolen gegrölt hatten. Dort sagte die Bar-Managerin Esin Arslan: „Für Rechtsextremismus gibt es bei uns keinen Platz.“ Ihre Mitarbeiter hatten dem Quartett Hausverbot erteilt. Im Zusammenhang mit dem Sachverhalt von Samstag, 30. November, ermittelt inzwischen der Staatsschutz.