„Wann Bubatz legal?“ – Mit dieser grammatikalisch nicht ganz korrekten Frage wurden in den vergangenen Jahren immer wieder Politiker der Ampelregierung konfrontiert. Bubatz – das steht für den Joint, also eine Cannabiszigarette. Seit dem 1. April ist das Kiffen legal, die Frage wurde also vorerst beantwortet. Da das Cannabisgesetz allerdings einige Einschränkungen beinhaltet, stellt sich direkt eine neue Frage: Wo darf eigentlich konsumiert werden?
Laut dem Gesetz ist dies in Sichtweite von Schulen, Spielplätzen, Sportstätten und Kinder- und Jugendeinrichtungen verboten. Wo sich diese Verbotszonen in Konstanz befinden, zeigt unsere Karte:
Anmerkung der Redaktion: Die Karte basiert auf Daten von Openstreetmap. Schulen, Kindergärten, Spielplätze, Sportstätten und andere Einrichtungen, die dort nicht verzeichnet sind, tauchen auch in dieser Karte nicht auf. Wir erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Was genau steht im Gesetz?
Zunächst ein Blick ins Cannabisgesetz, kurz: CanG. Dort steht, dass der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Jugendlichen unter 18 Jahren verboten ist. Verboten ist der Konsum ferner in Schulen, auf Spielplätzen, in Kinder- und Jugendeinrichtungen, in öffentlich zugänglichen Sportstätten und auf dem Gelände von Anbauvereinen – außerdem in Sichtweite von 100 Metern um den Eingangsbereich der genannten Einrichtungen. Zudem ist der Konsum von Cannabis zwischen 7 und 20 Uhr in Fußgängerzonen verboten, sowie „in militärischen Bereichen der Bundeswehr“.
Wo ist der Konsum in Konstanz verboten?
Die Stadt Konstanz hat keine Karte zu den Verbotszonen vorliegen, antwortet die Verwaltung auf eine Anfrage. Aus den Angaben im Gesetz hat der SÜDKURIER daher eine eigene Cannabis-Karte für das Stadtgebiet gebaut. Ob die Stadt weitere Verbotszonen ausweisen kann, könne noch nicht beantwortet werden, da „die notwendige Rechtsverordnung des Landes Baden-Württemberg“ noch ausstehe.
Für das Konstanzer Stadtgebiet sind auf der Karte sehr viele Gebiete als Verbotszonen markiert, darunter auch welche, die besonders zur Freiluftsaison von vielen Konstanzern gerne besucht werden. Dazu zählt:
- der Herosé-Park,
- das Hörnle und Teile des Lorettowalds,
- das Schänzle und Teile des Winterersteigs,
- Teile des Webersteigs, des Stadtteils Paradies und der Altstadt,
- der Stadtgarten,
- das Areal Klein-Venedig an der Kunstgrenze,
- der Palmenhauspark
- und der Bereich rund um den Bismarckturm.
Wo ist der Konsum erlaubt?
Die Karte zeigt allerdings auch viele Gebiete, an denen nach den gesetzlichen Regeln Cannabis konsumiert werden kann – demnach könnten bald Teile der Seestraße zur Cannabis-Promenade werden. Einige der Orte, an denen der Konsum wohl legal ist:
- Teile der Rheinpromenade
- die Seestraße,
- große Teile der Schmugglerbucht,
- große Teile des Hörle-Parks,
- der Konstanzer Hafen,
- große Teile des Fürstenbergs
- sowie große Teile im südlichen Bereich der Altstadt, darunter auch die Marktstätte (da es sich hierbei um eine Fußgängerzone handelt, gilt die Erlaubnis aber nur zwischen 20 und 7 Uhr).
Was gilt für die Gastronomie?
Für die Gastronomie-Betriebe gilt das Hausrecht, antwortet Daniel Ohl, Pressesprecher vom Hotel- und Gaststättenverband Dehoga Baden-Württemberg auf SÜDKURIER-Anfrage. Dort, wo nach dem Landesnichtraucherschutzgesetz das Rauchen erlaubt ist, sei nun auch der Cannabis-Konsum gestattet.
„Allerdings dürfen Gastronom:innen auf Grundlage ihres Hausrechts Gästen den Konsum von Cannabis verbieten“, heißt es von Ohl weiter. Zu dem Thema gingen bereits Anfragen von Mitgliedsbetrieben beim Dehoga ein – der Verband spreche allerdings keine Empfehlungen aus.
Kneipen und Gaststätten mit Außenbereichen und Raucherkneipen müssen künftig also eine Entscheidung treffen, ob sie ihren Gästen den Joint zum Getränk erlauben wollen. Wenn sie Cannabis-Konsum verbieten, können sie das mit entsprechenden Hinweisschildern kommunizieren. Ein stichprobenartiger Anruf bei der Bar Destille, bei der im Innenraum geraucht wird und die in keiner Verbotszone liegt, ergab: Cannabis darf hier nur im Außenbereich konsumiert werden.
Was ist mit der Blumeninsel Mainau?
Auf der Karte mit den sich aus dem Gesetz ergebenden Verbotszonen ist auf der Insel Mainau nur ein roter Kreis um den dortigen Abenteuerspielplatz, das Kinderland, zu sehen. Kann abseits dieses Kreises also Cannabis auf der Mainau konsumiert werden? Nein, heißt es von Pressesprecherin Andrea von Maur.
Sie erklärt dazu: „Als Familienausflugsziel hat die Insel Mainau unter anderem sehr viele Kinder und Jugendliche als Gäste auf der Insel.“ Ein Abstand von 100 Metern zu Kindern und Jugendlichen sei daher auf der Mainau nicht einzuhalten und könne auch nicht kontrolliert werden, „deswegen ist der Konsum aktuell auf der Insel Mainau nicht erlaubt“. Da die Insel im Privatbesitz ist, haben die Verantwortlichen hier Hausrecht.
Darf auf der Dominikanerinsel Cannabis geraucht werden?
Auch das zweite Konstanzer Eiland im Stadtgebiet wird wohl nicht zur Cannabis-Insel. So gibt auch Christiane Welt, Direktorin des Steigenberger Hotels auf der Dominikanerinsel, dem SÜDKURIER Auskunft: „In allen Bereichen des Steigenberger Inselhotel Konstanz, die unserem Hausrecht unterliegen, ist der Konsum von Cannabis nicht gestattet.“ Dieses Verbot bezieht sich damit auf das gesamte Inselgrundstück, das Hotel, die Restaurants und die Brücke zur Insel. Als Grund nennt Welt die Rücksicht auf die Gäste, insbesondere Kinder und Jugendliche.