Für Ärger unter Marktstandbetreibern hatte ein Beschluss des Gemeinderats im September 2019 gesorgt: In der damals verabschiedeten Abfallwirtschaftssatzung steht, dass Gastronomen auf städtischem Grund und Boden kein Einweggeschirr mehr ausgeben dürfen. Einzig Mehrweg- oder essbares Geschirr sowie Papiertüten sind noch zulässig.
Currywürste in Pappschalen? Geht nicht mehr. Auf dieses Wurst-Dilemma haben auch die Freien Wähler (FW) in einem Antrag für den Technischen Betriebsausschuss des Gemeinderats verwiesen. Darüber hinaus forderte die FW-Fraktion eine grundsätzliche „Diskussion über alternative Lösungsvorschläge anstelle von essbarem Geschirr für Standbetreiber.“ Denn es sei zu hinterfragen, „ob es sinnvoll ist, mit hohem Aufwand Nahrungsmittel zu produzieren, die nach Nutzung als Geschirr über den Restmüll entsorgt werden.“
Auf den FW-Antrag haben die Entsorgungsbetriebe Konstanz (EBK) mit einer Stellungnahme reagiert und sie dem Betriebsausschuss in seiner jüngsten Sitzung vorgelegt. Gleichzeitig reichten die EBK einen Beschlussvorschlag ein, mit dem der Ausschuss dem Gemeinderat empfohlen hätte, die Abfallwirtschaftssatzung so zu ändern, dass Speisen und Getränke nicht mehr in „essbaren Materialien“ angeboten werden dürfen.

Tatsache sei nämlich, „dass dieses ‚essbare Geschirr‚ nicht gegessen wird“ und die Entsorgung in der Biomülltonne „kaum realisiert werden konnte“. Doch die Ausschussmitglieder lehnten die Vorlage klar mit acht zu zwei Stimmen ab, bei einer Enthaltung. Damit empfehlen sie dem Gemeinderat, den Passus mit dem „essbaren Geschirr„ in der Abfallwirtschaftssatzung zu belassen. Der Gemeinderat wird darüber sowie über weitere Änderungen der Satzung am 17. Dezember final entscheiden.
Currywürste in Pappschalen sind in Konstanz übrigens wohl definitiv Geschichte. Denn, so schreiben die EBK, man könne den „bereits einsetzenden Wandel nicht mit Ausnahmen für Currywurstschälchen unterlaufen.“