Was kitzelt denn da am Fuß, wenn man durch den Bodensee schwimmt? Konstanzerinnen und Konstanzern ist das wohl klar, wenn sie sich durch das kühle Nass am Hörnle, in einem anderen Bad oder an einer der vielen Badestellen bewegen: Es handelt sich um unliebsames Seegras. Hohe Temperaturen, Niedrigwasser und Sonnenlicht begünstigen dessen baldachinartiges Wachstum, dann beginnt es im Bodensee Richtung Oberfläche regelrecht zu wuchern. So auch in diesem Jahr.

Früher konnte die Bädergesellschaft Konstanz (BGK) noch auf Seekuh „Erna“, das orangefarbene Arbeitsschiff der Bodensee-Schiffsbetriebe (BSB), zurückgreifen, um die Uferbereiche der Strandbäder von den Pflanzen zu befreien. Dieses Arbeitstier mäht in bis zu zwei Metern Tiefe die Wasserpflanzen ab, der sogenannte „Seegeist“ oder ein anderes Schiff sammelt das abgemähte Seegras von der Wasseroberfläche ein.
Hohe Auflagen für Mäharbeiten
Doch seit einigen Jahren hat „Erna“ nur noch eine wasserrechtliche Zulassung für Häfen und Hafeneinfahrten, nicht aber für Uferbereiche. Doch neben einem geeigneten Arbeitsschiff benötigt die BGK allerdings auch noch die Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde des Landratsamts, denn die Auflagen für das Mähen sind sehr streng.
Das Landratsamt hatte nun kurzfristig die Genehmigung zum Freischneiden von zwei Meter breiten Wegen zu zwei der vier Flöße vor den Ufern des Hörnle erteilt. Das teilt die Stadtverwaltung Konstanz in einer Pressemitteilung mit. Viele Schwimmer hatten zuvor ihrem Unmut bei der Stadt Luft gemacht.
Das Problem: Die beiden Korridore würden den geäußerten Wünschen der Badegäste nicht entsprechen. „Es geht ihnen prinzipiell um die uneingeschränkte Nutzung der gesamten Wasserfläche“, heißt es vonseiten der Bädergesellschaft. Daher würde in diesem Jahr nun nicht mehr gemäht werden; die Strandbadsaison dauert ohnehin nur noch bis 10. September.
Stattdessen wollte die Bädergesellschaft nun eine Lösung für das kommende Jahr erreichen. „Für 2024 stellt die BGK einen neuen Antrag an das Landratsamt mit dem Ziel, im Bedarfsfall großflächig tätig werden zu dürfen“, so die BGK.
Mehrere Anfragen aus der Bevölkerung
Das Landratsamt teilt auf Nachfrage mit, dass die Stadt Konstanz im Juli bereits darüber informiert hatte, „dass aus der Bürgerschaft verschiedene schriftliche und mündliche Eingaben vorliegen würden, das Seegras im Bereich des Strandbads Horn und entlang der Seestraße großflächig abzumähen“. Weitere Anfragen oder Beschwerden aus der Bevölkerung lägen indes nicht vor.
Das Landratsamt hat einem Antrag der BGK nach einer flächenhaften Mahd des gesamten Badebereiches allerdings erst einmal nicht zugestimmt. „Die Bädergesellschaft Konstanz hat um Zustimmungen für Mähaktionen in den Badebereichen des Strandbads Horn und der Bodensee-Therme gebeten“, teilt Marlene Pellhammer, Sprecherin des Landratsamtes Konstanz, auf SÜDKURIER-Nachfrage dazu mit.
„Das Landratsamt Konstanz hat einer einmaligen Mahd von zwei Schwimmschneisen zu den Badeflößen im Strandbad Horn und einer einmaligen Mahd einer Schwimmschneise zwischen Steg und Badefloß im Badebereich der Bodensee-Therme zugestimmt“, so Pellhammer. Einer flächenhaften Mahd der gesamten Badebereiche sei indes allerdings nicht zugestimmt worden. Was das für die Situation im kommenden Jahr bedeutet, ist derzeit noch unklar.
Grundsätzlich teilt das Landratsamt darüber hinaus jedoch mit, dass das Seegrasvorkommen im Jahr 2023 nicht über denen der Vorjahre lag. Im Spätsommer würden sich die Laichkrautteppiche nach ihrer Blüte außerdem wieder reduzieren, hieß es.
Wer mäht eigentlich wo?
Ganz grundsätzlich sind sowohl die Bodensee-Schiffsbetriebe (BSB) als auch die Bädergesellschaft Konstanz (BGK) Tochtergesellschaften der Stadtwerke Konstanz, wiederum ein städtisches Unternehmen. Die BSB mähen dabei ausschließlich ihre eigenen Hafenanlagen, um den reibungslosen Ablauf des Schiffsbetrieb sicherzustellen, so Christopher Pape. BSB-Häfen befinden sich an mehreren Orten rund um den See.
Die BGK ist dagegen für die Uferbereiche in ihren Strandbädern verantwortlich. „Wobei hier die die Vorgaben der Naturschutzbehörde maßgeblich sind“, fügt Pape an. Alle anderen Bereiche, die auch keine offiziellen Schwimmstellen seien, lägen außerhalb der Zuständigkeiten von Stadtwerke, BSB und BGK.