Er wollte feiern und ging stattdessen mit starken Schmerzen wieder nach Hause. Ein Türsteher habe ihm plötzlich Pfefferspray in die Augen gesprüht, schildert der Zeuge dem Richter: „Das waren die schlimmsten Schmerzen, die ich bisher hatte.“ Da meldet sich der 42-jährige Angeklagte zu Wort: „Das war ich. Ich möchte mich persönlich bei dir entschuldigen.“

Hat der ehemalige Türsteher unnötig angegriffen?

Der Familienvater, der sich als Angeklagter vor dem Amtsgericht Konstanz verantworten muss, arbeitete eine Zeit lang nebenberuflich als Türsteher in einer Konstanzer Diskothek. Dort soll er laut der Anklageschrift in mehreren Fällen gefährliche Körperverletzung begangen haben.

Demnach soll der Angeklagte gegen mehrere Männer Pfefferspray eingesetzt und einen jungen Mann vor der Diskothek ins Gesicht geschlagen sowie mit einem spitzen Gegenstand an der Hand und am Kopf verletzt haben.

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Das Opfer der Schläge sagt als Zeuge vor Gericht aus, dass er am 4. November 2023 nach Konstanz gefahren sei, um mit Freunden zu feiern. Da sie in die Diskothek an der Max-Stromeyer-Straße nicht hineingelassen wurden, seien sie zum Parkplatz des Clubs gegangen, um an ihrem Auto Musik zu hören. Als die Security sie zum Wegfahren aufforderte, hätten sie diskutiert. „Dann wurde ich plötzlich geklatscht“, erinnert sich der inzwischen 24-Jährige.

Außerdem habe der Sicherheitsmitarbeiter ihn mit einem spitzen Gegenstand mehrfach verletzt. „Ich habe gar nichts gemacht“, beteuert der Zeuge. „Wir haben hier Gesetze, das geht so nicht.“ Er erkenne den Angeklagten als Täter wieder.

„Die Tür an der Disko ist nicht ohne“

Den Einsatz von Pfefferspray gegen zwei Männer gibt der Angeklagte von sich aus zu. Beide Vorfälle ereigneten sich am 28. August 2022: Die Männer wollten unabhängig voneinander in die Diskothek, wurden jedoch nicht hereingelassen. „Ich habe das Pfefferspray eingesetzt, damit er das Grundstück verlässt“, erklärt der ehemalige Türsteher den Einsatz gegen den ersten Mann. Heute würde er in einer solchen Situation anders handeln. „Das war nicht richtig von mir“, zeigt sich der 42-Jährige einsichtig.

Der zweite Mann habe das Grundstück ebenfalls nicht verlassen wollen und schließlich eine Flasche zerbrochen, um ihn anzugreifen. Der Angeklagte habe sich verteidigen wollen. „Man muss immer vorsichtig sein“, erklärt der ehemalige Türsteher. „Die Tür an der Disko ist nicht ohne.“

Zeugen schildern die Vorfälle anders

Die Aussagen der Zeugen lassen jedoch Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Pfefferspray-Einsatzes aufkommen. „Das mit der Flasche habe ich nicht gesehen“, sagt eine Frau, die beim zweiten Vorfall dabei war und ebenfalls vom Pfefferspray getroffen wurde. Ihr Freund habe außer lauten Rufen nichts gemacht.

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Auch das Opfer der ersten Pfeffersprayattacke habe für den Einsatz keinen Grund geliefert. Der 31-Jährige berichtet, dass er vor der Diskothek auf ein paar Freunde gewartet habe. Als er von zwei Security-Männern aufgefordert worden sei zu gehen, habe er den Arm gehoben, um auf einen seiner Freunde zu zeigen. Da habe er plötzlich zwei Sprühstöße Pfefferspray direkt in die Augen bekommen. „Meine Augen haben eine Woche lang gebrannt“, erzählt der Zeuge. Daraufhin entschuldigt sich der Angeklagte.

Angeklagter ist mehrfach vorbestraft

Der Staatsanwalt hob in seinem Plädoyer positiv hervor, dass der Angeklagte sich entschuldigt und Einsicht gezeigt habe. Allerdings betonte er die fehlende Verhältnismäßigkeit: „Es gab keine aktuellen Angriffe, die man hätte abwehren müssen.“ Negativ zu bewerten seien auch die vielen Vorstrafen. So sitze der Angeklagte bereits seit vier Monaten wegen mehrfachen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung in Haft.

Die Strafe dafür könne teilweise mit den jetzigen Taten zusammengefasst werden. Die Staatsanwaltschaft fordert daher 20 Monate Haft für Fahren ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung und die gefährlichen Körperverletzungen durch Pfefferspray. Zusätzlich plädiert der Staatsanwalt auf elf Monate Haft für die gefährliche Körperverletzung mit dem spitzen Gegenstand.

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Auch Verteidigerin Clara Grau betont die Einsichtigkeit ihres Mandantens. Er wolle zudem auch in Zukunft nicht mehr als Türsteher arbeiten. „Es kommt dort immer zu Konflikten“, erklärt der Angeklagte. Grau fordert für ihren Mandanten ein Jahr Haft für die Urkundenfälschung, das Fahren ohne Fahrerlaubnis und die gefährliche Körperverletzung durch das Pfefferspray sowie sieben Monate Haft für die Schläge.

Richter Dennis Fandrousi verhängt schließlich eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten. Davon werden die bereits verbüßten vier Monate abgezogen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.