Nach dem Urteil gegen zwei Lehrerinnen wegen eines tödlichen Unfalls beim Schwimmunterricht in Konstanz, stellt der Lehrerverband VBE den Schwimmunterricht im ganzen Land in Frage.

„Ist mit Blick auf das erfolgte Urteil der Schwimmunterricht überhaupt noch durchführbar? An vielen Schulen kann es noch nicht einmal gewährleistet werden, dass zwei geeignete Personen eine Schulklasse begleiten!“, heißt es in einem Brief des VBE-Bundes- und Landesvorsitzenden Gerhard Brand an die baden-württembergische Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) und die bildungspolitischen Sprecher der Landtagsfraktionen von Grünen, CDU, SPD und FDP.

Gerhard Brand, der Landesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE).
Gerhard Brand, der Landesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE). | Bild: Bernd Weißbrod

Das Amtsgericht Konstanz hatte Ende Februar zwei Lehrkräfte aufgrund eines Badeunfalls, bei dem im September 2023 ein siebenjähriger Schüler ertrunken war, wegen fahrlässiger Tötung zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Das könnte Sie auch interessieren

„Die Lehrkräfte hatten sich an die Vorgaben des Kultusministeriums gehalten, sie sogar übertroffen. Denn es war nicht nur eine Lehrkraft, sondern sogar zwei im Schwimmbad“, schreibt Brand. „Uns erschreckt, dass die beteiligten Lehrkräfte nun dennoch verurteilt wurden.“

Die Entscheidung des Gerichts habe Lehrkräfte im Land, die Schwimmunterricht erteilen, „zutiefst verunsichert“, betont der Verbandschef. „Viele fragen sich nun, ob und wie Schwimmunterricht unter diesen Vorzeichen nun noch möglich ist.“

Das könnte Sie auch interessieren

Befremden im Ministerium

Ein Sprecher des Kultusministeriums erklärte, bisher liege das auf 6. März datierte Schreiben nicht vor. „Wir finden es befremdlich, dass ein Schreiben bereits in der Öffentlichkeit kursiert, bevor es überhaupt beim Adressaten vorliegt.“