Seit dem Zeitpunkt der Einschränkungen im öffentlichen und privaten Leben im März hat die Stadt Konstanz bis Anfang Oktober 951 Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die Corona-Verordnungen eingeleitet (Stand: 5. Oktober). Das zeigt eine Recherche des SÜDKURIER.
Bußgelder in Gesamthöhe von 160.000 Euro
Laut Walter Rügert, Pressesprecher der Stadt Konstanz, belaufen sich die Forderungen insgesamt auf etwa 160.000 Euro. „Die höchste bislang ausgesprochene, einzelne Geldbuße lag dabei bei 800 Euro“, sagt Walter Rügert.
Die Anzahl der Bußgeldbescheide korreliert dabei eindeutig mit der Verschärfung der Einschränkungen zum Beginn der Pandemie. So wurden die allermeisten Bescheide und Verwarnungen wegen Verstößen gegen die Corona-Verordnungen des Landes Baden-Württemberg wegen dem vom 28. März bis zum 10. Mai geltenden Ansammlungsverbot ausgesprochen.
Zu dieser Zeit durfte man sich im öffentlichen Raum lediglich allein, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts aufhalten. Allein im Monat April seien 565 Verstöße gegen diese Regeln verzeichnet worden, so Rügert.
Im Gewerbe wenig Verstöße
Eine relativ niedrige Anzahl an Verstößen ist in der gesamten Zeit dem gewerblichen Bereich zuzuschreiben. Dort gab es lediglich Verstöße im niedrigen zweistelligen Bereich. In diesem Fall kommt ein Verstoß die Unbelehrbaren aber auch teuer zu stehen: Der Höchstsatz des vom Land vorgegeben Bußgeldrahmens liegt im gewerblichen Bereich bei 25.000 Euro, im privaten lediglich bei 1.000 Euro.
Spitzenreiter bei der Ahndung von Corona-Verstößen ist im gesamten Landkreis die Stadt Radolfzell. Bereits bis Anfang September waren dort Bußgelder von insgesamt über 200.000 Euro verhängt worden.
Laut Walter Rügert gab es in Konstanz auch viele sogenannte „Verwarnungen ohne Verwarnungsgeld“. Die genaue Anzahl dieser Fälle kann er nicht sagen, allerdings zählen diese nicht zu den 951 eingeleiteten Bußgeldverfahren.