Strenger als andere Städte der Region hat Radolfzell die Einhaltung der Corona-Regeln kontrolliert und Verstöße geahndet. Eine SÜDKURIER-Recherche hat ergeben, dass die Stadt Radolfzell, seit dem Zeitpunkt der Einschränkung des öffentlichen und privaten Lebens im März, bis heute rund 203.000 Euro an Bußgeldern wegen des Verstoßes gegen die Corona-Maßnahmen verhängt hat.
In Konstanz ist die Höhe der Bußgelder geringer
Weit mehr als alle anderen Städte in der Region. 258 Ordnungswidrigkeitsverfahren sind bis zum jetzigen Zeitpunkt von den Radolfzeller Behörden erfasst worden. Zum Vergleich: Konstanz mit seinen mehr als 80.000 Einwohnern hat seit Mitte März etwa 134.400 Euro an Bußgeldern verhängt. Insgesamt waren dort 960 Verstöße protokolliert worden.
Rechnet man die Gesamtsumme auf die einzelnen Delikte um, so hat jede Person im Schnitt 786 Euro Bußgeld bezahlen müssen. In Konstanz hat jeder Verstoß im Schnitt nur 140 Euro gekostet. Waren die Radolfzeller uneinsichtiger als ihre Nachbarn? Immer wieder lobte Oberbürgermeister Martin Staab die Radolfzeller Bürger für ihre Disziplin bei der Einhaltung der Corona-Regeln.
Unbelehrbare werden zur Kasse gebeten
Doch habe es Unbelehrbare gegeben, teilt die städtische Pressestelle auf Nachfrage mit. „Der Gemeindevollzugsdienst und die Polizei haben viel Aufklärungsarbeit geleistet und bei unabsichtlichen Nachlässigkeiten oder anfänglicher Unwissenheit lediglich mündlich ermahnt“, schreibt Pressesprecherin Nicole Stadach. Doch bliebt es nicht immer bei einer mündlichen Ermahnung.
Aufgrund von wiederholten oder vorsätzlichen Verstößen habe man mit dem Höchstsatz des vom Land vorgegebenen Bußgeldrahmens auf die Verstöße reagieren müssen. Im privaten Bereich liegt dieser bei 1000 Euro, im gewerblichen Bereich bei 25.000 Euro.
Betrieb bekommt 25.000 Euro Strafe
Es habe insgesamt etwa 15 Verstöße im gewerblichen Bereich gegeben. Zum Beispiel hätten Betriebe geöffnet gehabt, obwohl das zu diesem Zeitpunkt durch die Corona-Verordnung des Landes verboten war. Hier habe man dieses hohe Bußgeld von 25.000 Euro verhängen müssen. Weitere gewerbliche Verstöße seien die nicht Einhaltung der Auflagen und Hygienebestimmungen beim laufenden Betrieb.
Bei den Verstößen von Privatpersonen habe es sich zum Großteil um das Aufenthaltsverbot gehandelt, schreibt Nicole Stadach weiter. Das heißt, dass sich Menschen mit mehr Personen zusammen in der Öffentlichkeit aufgehalten haben als es die damalige Corona-Verordnung erlaubt habe. Zudem hätten Personen mehrfach unbefugt abgesperrte Einrichtungen und Plätze betreten. Ob die Personen alles Radolfzeller waren oder Besucher der Stadt habe die Stadt nicht recherchieren können.
Privatpersonen hätten zwischen 100 und 1000 Euro Bußgeld bezahlen müssen. Überwiegend sei ein Bußgeld von 500 Euro verhängt worden. Bei vorsätzlichen oder wiederkehrenden Handlungen oder Uneinsichtigkeit habe man Privatpersonen jedoch auch mehrfach mit 1.000 Euro Bußgeld belegt, so Stadach. Verwarnungen im gewerblichen Bereich seien mit Bußgeldern von 2.500 bis 25.000 Euro belegt worden.
Warum andere Gemeinden und Städte so viel weniger Bußgelder verteilt haben, erklärt sich die städtische Sprecherin folgendermaßen: „Die Diskrepanz zu anderen Städten und Gemeinden liegt sicher auch in der Kontrollintensität“. Der Gemeindevollzugsdienst und die Polizei hätten von Anfang an intensiv kontrolliert und seien in der Öffentlichkeit präsent gewesen.
Ob die eingenommenen Bußgelder auch dem städtischen Haushalt zufließen werden, sei noch unklar, schreibt Nicole Stadach. Normalerweise würde dieses Geld wieder der Allgemeinheit zukommen, doch sei bei zahlreichen Verfahren Einspruch eingelegt worden. Diese befänden sich aktuell in der Anhörung oder im Rechtsverfahren. Die endgültige Summe stehe noch aus.