Ist es der Stress auf dem Weg zur Arbeit oder die Bequemlichkeit, um nicht vom Fahrrad absteigen zu müssen? Egal aus welchem Grund: Das Umfahren von Halbschranken ist verboten und die damit gesparten Minuten sind es wert, sein Leben in Gefahr zu bringen.
Erst im Juli hatte es einen tragischen Unfall gegeben, bei dem ein Radler bei geschlossenen Halbschranken den Übergang an der Schneckenburgstraße befuhr. Er wurde dabei von einem Zug erfasst und tödlich verletzt. Die Verwaltung erfasst zudem häufig Fälle, bei denen Menschen die Gleise unerlaubt betreten.
Der SÜDKURIER hat die Situation am Bahnübergang Petershauser Straße/Jahnstraße etwas genauer unter die Lupe genommen, hier geschehen laut Verwaltungsangaben die meisten strafbaren Übertritte. 72 Rotlichtverstöße gab es dabei in einem Zeitraum von ungefähr vier Stunden. Dabei hatten sich die Bahnschranken 27 Mal geschlossen.
Wenn all diese Verstöße geahndet würden, käme eine stolze Summe von 20.210 Euro an Bußgeldern zusammen. So kostet ein Verstoß einen Fußgänger 350 Euro und einen Fahrradfahrer bis zu 240 Euro, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot.
Warum ignorieren viele das Orange- oder Rotlicht?
Bei viele Passanten und Radfahrern, die sich an die allgemein geltenden Gesetzte halten, herrscht großes Unverständnis für die Regelbrecher. So ist beispielsweise Pedro Bohlander der Meinung, dass es „nicht gut“ und gar sogar „verrückt“ sei, bei sich schließenden Schranken den Übergang zu passieren.
Ebenso meint Ralf Korn, dass dieses Verhalten unverantwortlich sei. Zum einem, weil der Bahnübergang Petershauser Straße/Jahnstraße nahe an Schulen liege und Menschen, die den Bahnübergang nutzten, somit eine gewisse Vorbildfunktion besäßen. Und zum anderen, weil man dies, zum Wohle der eigenen Sicherheit, nicht tun sollte.

Über das Bußgeld sind sich viele der Befragten am Bahnübergang bewusst. Jedoch sind einige über die Höhe der Geldstrafe überrascht, finden diese jedoch auch gerechtfertigt. So auch Pedro Bohlander, der es befürwortet, wenn Regelbrecher dafür bezahlen müssen.
Ob und in welchem Maße die Halbschranke ein Teil von dem Problem ist, dabei sind sich die Befragten einig: Die Halbschranken tragen keine Schuld. So würde eine Vollschranke nur mehr Probleme verursachen, als das sie löse. Rony Kölner meint dazu, dass eine Vollschranke nicht von Nutzen sei, da die meisten Menschen bei dem Signalton beziehungsweise dem Orange- oder Rotlicht hinüber gelängen. Somit würde eine Vollschranke nichts an dem Problem ändern. Schlussendlich sei die Art der Schranke eigentlich irrelevant, viel mehr sollten sich die Menschen an die Regeln halten.
Doch warum gibt es in Konstanz überhaupt mehrere Bahnübergänge mit Halbschranken? Laut der Deutschen Bahn hätten diese den Vorteil, dass der Bahnübergang noch jederzeit eigenständig geräumt werden könne, auch wenn die Schranken bereits geschlossen sind.
Eine Person erklärt sich bereit, nachdem sie sträflicheweise die geschlossene Schranke umfahren hatte, mit dem SÜDKURIER-Reporter zu sprechen. Sie sagt, dass sie das normalerweise nicht machen würde. In diesem Moment habe sich die Person aber vom Vordermann verleiten lassen – dieser fuhr ebenfalls ohne anzuhalten über die Gleise. Auf Nachfrage zeigt der Regelbrecher aber Reue und Einsicht. Eigentlich habe man gar keinen Grund zur Eile gehabt, hieß es noch.
Grundsätzlich ist es hinsichtlich möglicher Strafen so: Wenn man an einen Bahnübergang kommt, man bereits den Signalton hört und die Ampel auf rot gestellt ist, hat man zu warten. So kann man jeglicher Straftat aus dem Weg gehen.

Aber wann gilt die Wartepflicht?
Laut der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es im Paragraf 19: Man hat zu halten, wenn...
- ... sich ein Schienenfahrzeug nähert,
- ... rotes Blinklicht oder gelbe oder rote Lichtzeichen gegeben werden,
- ... die Schranken sich senken oder geschlossen sind,
- ... ein Bahnbediensteter Halt gebietet oder
- ... ein hörbares Signal, wie ein Pfeifton des herannahenden Zuges, ertönt.
Wenn man jedoch schon den Bahnübergang überquert, während der Signalton ertönt, ist dies keine Straftat. In diesem Fall sollten Verkehrsteilnehmer dann den Übergang schleunigst räumen. Denn dann droht Gefahr: So teilt die Polizei dahingehend immer wieder mit: „Züge nähern sich nahezu lautlos, haben lange Bremswege und können nicht ausweichen.“