Es sind Einblicke in eine jahrelange Beziehung voller Tiefpunkte, die vor dem Amtsgericht in Singen deutlich werden. Tiefpunkte, die letztlich zu einer Trennung geführt haben. Die richtige Entscheidung für alle Parteien – da sind sich die Geschädigte und der Angeklagte einig. Doch eine Verbindung bleibt: Wegen der gemeinsamen Kinder habe man sich immer wieder gestritten. Die Eskalation war nun Thema für die Justiz, denn der Mann soll zugeschlagen haben.
Einem Mitte 30-jährigen Mann aus dem Hegau wurde vorgeworfen, seine Ex-Freundin im vergangenen Dezember zunächst ins Gesicht geschlagen und anschließend mehrfach auf sie eingetreten zu haben. Außerdem habe er sie dabei übel beleidigt. Deshalb wurde er wegen schwerer Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung angeklagt.
Aussage gegen Aussage. Was er sagt:
Laut der Aussage des Angeklagten seien er und seine Ex-Partnerin an dem Winterabend in einen schlimmen Streit geraten. Eine der Diskussionen in Bezug auf die gemeinsamen Kinder sei letztendlich eskaliert. Während der Angeklagte zugibt, seiner ehemaligen Partnerin eine Ohrfeige gegeben zu haben, streitet er die anderen Tatvorwürfe vehement ab.
„Ich habe niemandem nach dem Leben getrachtet“ und „das stimmt nicht zu 100 Prozent“, beteuert er vor Gericht. Schon in der Vergangenheit sei es immer wieder zu Streitigkeiten während der Übergabe der Kinder gekommen, gibt der Mann zu. Besagter Streit sei dann der Höhepunkt „monatelanger Schikane“ durch seine Ex-Freundin gewesen. Vor Gericht betont er immer wieder, dass er die Streitigkeiten hinter sich lassen wolle. Das Wichtigste für ihn seien seine Kinder und dass diese sich wohlfühlen.
Sie schildert eine ganz andere Geschichte
Die Schilderung der Geschädigten zeichnet ein anderes Bild von der Tat. Sie bestätigt, dass die Eskalation in Folge eines Streits über eines der gemeinsamen Kinder entstanden ist. Doch der Rest der Geschichte unterscheidet sich deutlich – ihr Ex-Partner habe ihr zunächst mehrfach ins Gesicht geschlagen, deshalb sei sie hingefallen. Daraufhin habe dieser immer wieder auf sie eingetreten und sie dabei beleidigt.
Der Staatsanwalt hat keine Zweifel
Staatsanwalt Aichele glaubt nicht an die Geschichte einer bloßen Ohrfeige, er habe keine Zweifel an der Aussage der Geschädigten. Aus seiner Sicht sprechen die Beweise dafür, dass die Geschehnisse sich so zugetragen haben, wie es in der Anklage festgehalten ist. Aichele plädiert deshalb auf eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten, die auf drei Jahre Bewährung ausgesetzt werden könne.
Im Zuge der Beweisaufnahme wurden mehrere Zeugen angehört, die die Tat allerdings nicht direkt mitverfolgt haben. So spielt am Ende ein ärztlicher Befund die entscheidene Rolle. Einen Tag nach der Tat hat die Geschädigte einen Arzt aufgesucht, schildert sie. Dieser diagnostizierte verschiedene Verletzungen, unter anderem ein großes Hämatom am Gesäß des Opfers. Die Befunde sprechen aus Sicht der Richterin Krack für die Schuld des Angeklagten.
Richterin findet klare Worte
Ihr Urteil lautet: Neun Monate Freiheitsstrafe, allerdings zur Bewährung ausgesetzt. Das heißt, der Mann darf sich drei Jahre lang nichts zuschulden kommen lassen, sonst muss er in Haft. Auferlegt wurden ihm auch ein Antiaggressionstraining und eine Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro an das Frauenhaus in Singen.
Beim Urteil hat auch ein Blick in das lange Vorstrafenregister des Angeklagten eine große Rolle gespielt, betont die Richterin, denn das zeige ein deutliches Eskalationspotenzial. Allerdings sei diese aktuelle Verurteilung die erste Freiheitsstrafe für den Angeklagten. „Sie können froh sein, dass Sie Bewährung bekommen haben“, sind ihre deutlichen letzten Worte gegenüber dem Angeklagten.