Wer im Straßenverkehr unterwegs ist, sollte die Verkehrszeichen kennen. Allerdings wird nur bei der Führerscheinprüfung die Bedeutung verschiedener Schilder abgefragt. Das Problem daran ist, dass ständig neue hinzukommen. Da kann man schon mal den Überblick über die neusten Symbole verlieren.

In der Facebook-Gruppe „Du bist aus Konstanz, wenn...“ sorgt ein Schild an der Fahrradstraße am Lorettowald für Aufsehen. Genauer: Das Verkehrszeichen 277.1, das seit Anfang November an mehreren Stellen auf der Eichhornstraße und der Jakobstraße zu finden ist. Ein roter Kreis auf weißem Grund, darin ein rotes Auto links neben einem schwarzen Fahrrad oben, einem Trennstrich und einem Motorrad unten. Was schreibt es vor?

Wo dieses Schild steht, dürfen einspurige Fahrzeuge wie Fahrräder und Motorräder nicht überholt werden.
Wo dieses Schild steht, dürfen einspurige Fahrzeuge wie Fahrräder und Motorräder nicht überholt werden. | Bild: Simon Wöhrle

Neben weniger ernst gemeinten Erklärungsansätzen wie „Nur rote Autos dürfen schwarze Fahrräder überholen“ findet sich vor allem Ärger in der Diskussion über die Beschilderung. Tatsächlich handelt es sich bei dem Verkehrszeichen um ein Überholverbot: Mehrspurige Fahrzeuge (wie Autos, Lastwagen und Motorräder mit Beiwagen) dürfen einspurige Fahrzeuge (wie Fahrräder, Mopeds und Motorräder) nicht überholen.

Das Verkehrszeichen 277.1 gibt es seit Kurzem auch in Konstanz.
Das Verkehrszeichen 277.1 gibt es seit Kurzem auch in Konstanz. | Bild: Simon Wöhrle
Zum Vergleich: Dieses Überholverbotsschild (Verkehrszeichen 276) kennt jeder. Kraftfahrzeuge aller Art dürfen ab dem Zeichen nicht mehr ...
Zum Vergleich: Dieses Überholverbotsschild (Verkehrszeichen 276) kennt jeder. Kraftfahrzeuge aller Art dürfen ab dem Zeichen nicht mehr überholen werden. | Bild: Löffler, Ramona | SK-Archiv

Das Überholverbot betrifft zwei Abschnitte auf der Fahrradstraße Eichhornstraße/Jakobstraße. Zum einen zwischen Hermann-Hesse-Weg und Zur Torkel, rund 250 Meter. Zum anderen in der Jakobstraße zwischen der Zufahrt zum Tennisclub Nicolai und der Eichhornstraße, dieser Abschnitt ist etwa 900 Meter lang.

Überholverbot soll Radler schützen

Die Regelung wurde laut Stadtverwaltung getroffen, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. „Hintergrund sind dort die zahlreichen Kurven und teilweise schlechten Sichtverhältnisse“, antwortet das Pressereferat der Stadt auf eine SÜDKURIER-Anfrage schriftlich.

Zum Einsatz kommen darf das Verkehrszeichen nur, wo einspurige Fahrzeuge gefährdet werden können, wenn sie von mehrspurigen Fahrzeugen überholt werden. Das passiert zum Beispiel bei Engstellen, Steigungen, Gefällen oder wenn die Verkehrslage unübersichtlich ist. Wer sich nicht an ein Überholverbot hält, riskiert laut Bußgeldkatalog eine Geldstrafe von 70 Euro und einen Punkt in Flensburg.

Dieses Schild zeigt das Ende des Überholverbots von einspurigen Fahrzeugen an.
Dieses Schild zeigt das Ende des Überholverbots von einspurigen Fahrzeugen an. | Bild: Simon Wöhrle

Übrigens ist es laut ADAC nicht verboten, dass Radler auf einer Fahrradstraße nebeneinander fahren. Im Gegenteil, auf der Fahrradstraße ist das sogar ausdrücklich erlaubt. An den Stellen, an denen Autos sowieso nicht die vorausfahrenden, einspurigen Fahrzeuge überholen dürfen, spielt es ohnehin keine Rolle.

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