Gelegentlich dringt Rauch aus dem Schornstein der Holzhütte, die auf den ersten Blick an ein Gartenhäuschen oder ein sogenanntes Tiny House erinnert. Doch im Konstanzer Stadtteil Petershausen steht eine Sauna. Zwei Glasfenster gewähren Blick ins Innere. Die kleine Schwitzhütte befindet sich keineswegs in einem Garten oder auf dem Gelände eines Hotels, sondern thront auf einem Fahrzeuganhänger – und dieser wiederum steht auf einem Parkplatz.

Das brachte auch die Anwohner an der Alpenstraße/Seestraße mächtig ins Schwitzen – schließlich blockierte die mobile Sauna so einen öffentlichen Parkplatz vor den dortigen Häusern. Also machten sie der Verwaltung ordentlich Dampf und beschwerten sich wiederholt beim Ordnungsamt. Schließlich gilt die Umgebung an der Seestraße als stark frequentiert, weshalb die öffentlichen Parkplätze quasi rund um die Uhr belegt sind. Schwitzen in bester Lage also.

Das könnte Sie auch interessieren

Anhänger darf maximal zwei Wochen stehen bleiben

Zwar stand der Anhänger längere Zeit an dem selben Ort, mittlerweile wurde er aber umgeparkt. „Der Anhänger mit der Holzhütte ist mittlerweile entfernt worden“, teilt Walter Rügert, Pressesprecher der Stadtverwaltung Konstanz, auf SÜDKURIER-Nachfrage mit. „Ein Anhänger darf maximal zwei Wochen auf einem öffentlichen Parkplatz stehen“, sagt er außerdem. Danach muss er weg bewegt werden.

Falls dem Gemeindevollzugsdienst bei seinen Streifengängen auffalle, dass ein Anhänger länger auf ein und demselben Parkplatz stehe, oder er entsprechende Hinweise bekomme, müsse er tätig werden. Der Fahrzeughalter wird dann aufgefordert, den Anhänger zu entfernen. „Das ist auch in diesem Fall geschehen“, teilt Rügert im konkreten Fall der mobilen Schwitzhütte mit.

Bild 1: Eine parkende Sauna: Die Nachbarn ärgern sich!
Bild: Timm Lechler

Weit hat es der Anhänger mit Konstanzer Kennzeichen jedoch nicht geschafft, er steht nun nur eine Straße weiter in der Neuhauserstraße. Obwohl das alles den Anwohnern wohl ein Dorn im Auge ist, ist das rein rechtlich kein Problem.

Denn ein Fahrzeug im öffentlichen Parkraum muss lediglich ordnungsgemäß angemeldet, das Kennzeichen lesbar und die Schweinwerfer sauber sein. All dies trifft auch auf die mobile Sauna zu. Außerdem: „Die Frist von zwei Wochen läuft bei jedem Abstellen von neuem an“, erklärt Rügert außerdem. Wenn das Gefährt also immer wieder umgeparkt wird, gibt es keine rechtliche Handhabe.

Das könnte Sie auch interessieren

Für Autos ist Langzeitparken erlaubt

Übrigens: Dieses Vorgehen gilt lediglich bei Fahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug. Diese dürfen ohne Sondergenehmigung nicht länger als 14 Tage abgestellt werden. Danach müssen sie bewegt werden. Auch bei Wohnmobilen über 7,5 Tonnen ist das Dauerparken ausgeschlossen.

Allerdings gilt dies nicht für normale PKW. Denn bei Autos im herkömmlichen Sinne ist das Langzeitparken erlaubt – unabhängig davon, welche Buchstaben das Kennzeichen trägt. Sprich: Auch ortsfremde Fahrzeuge können längere Zeit an einem Ort stehen. Solange es auf einer regulären Parkfläche steht, darf ein zugelassenes Fahrzeug unbegrenzt lange dort abgestellt werden. Die einzige Begrenzung ist der TÜV. Wenn dieser abgelaufen ist, ist das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehrsraum nicht mehr zugelassen und kann abgeschleppt werden.

Das könnte Sie auch interessieren