Ein 34-jähriger Fahrer und seine Begleiterin wollten am Montag, 11. September, über den Autobahnzoll Konstanz-Kreuzlingen von der Schweiz nach Deutschland einreisen. Sie hatten Pech und wurden kontrolliert, darüber informiert die Bundespolizeiinspektion Konstanz in einer Pressemitteilung. Die Zöllner merkten dabei rasch, dass ihnen ein dicker Fisch ins Netz gegangen ist, denn der 34-Jährige hatte zwei offene Haftbefehle.
Deswegen wird der Flüchtige gesucht
Das Amtsgericht Düsseldorf hatte den 34-Jährigen im Frühjahr 2017 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Amtsanmaßung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Weil er seine Haftstrafe nicht antrat, suchte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf seit April 2021 nach ihm. Hinzu kam ein weiteres rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts Langenfeld vom März 2019 mit einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten wegen Körperverletzung, Bedrohung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
„Als Einsatzkräfte der zuständigen Bundespolizeiinspektion Konstanz die Vollstreckungen der Haftbefehle übernahm und den in der Schweiz wohnhaften Mann belehrten, zeigte sich der Gesuchte zunehmend nervöser“, schreibt Monia Hentschel, Pressesprecherin der Bundespolizei. Doch nicht nur das: Er weigerte sich, aus dem Auto auszusteigen, verriegelte die Türen und wies auch seine Begleiterin an, das Auto nicht zu verlassen.
Straftäter droht mit Kampfhund-Angriff
in der Zwischenzeit hatten die Beamten eine Wegfahrsperre angebracht. Diese überrollte der Fahrer, als er versuchte, vorwärts zu fahren. Dann drohte er den Polizisten, dass er seinen Kampfhund, der hinter ihm auf der Rückbank saß, auf sie hetzen würde.
Die Bundespolizisten forderten den Mann mehrfach auf, ihren Anordnungen zu folgen und drohten auch Zwangsmaßnahmen an, was den 34-Jährigen wohl nicht beeindruckte. Seine Begleiterin schien dann genug zu haben. Sie öffnete die Zentralverriegelung und stieg mit dem Hund aus.
Diese Gelegenheit ließen die Polizisten nicht ungenutzt verstreichen. Sie brachten den renitenten 34-Jährigen, der massive Gegenwehr leistete, aus dem Auto und fixierten ihn. „Verletzt wurde bei dem Vorfall niemand“, schreib Monia Hentschel.
Der zweifach Verurteilte kam umgehend ins Konstanzer Gefängnis, wo er nun seine Strafe antrat. Es könnte sein, dass er noch länger dort sitzen muss. „In einem neuen Verfahren ermittelt die Bundespolizeiinspektion Konstanz nunmehr wegen des Verdachts des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, der Freiheitsberaubung und der Bedrohung“, ist abschießend in der Pressenotiz zu lesen.