Das Land Baden-Württemberg unterstützt seit 2021 im Rahmen des Digitalpakts Schulträger bei der Beschaffung von mobilen Endgeräten für die Lehrkräfte. Landesweit stehen hierfür rund 65 Millionen Euro zur Verfügung.
Laut einer Pressemitteilung der Grünen-Abgeordneten Nese Erikli haben die Schulträger aus dem Wahlkreis Konstanz seit Beginn des Förderzeitraums für 287 Geräte die notwendigen Verwendungsnachweise beim Land eingereicht.
Laut Erikli, die den aktuellen Stand beim Kulturministerium angefragt hatte, entfällt hierbei der größte Teil auf die Stadt Radolfzell mit 230 Geräten sowie auf die Höri-Gemeinden Gaienhofen (20), Moos (10) und Öhningen (5).
In Allensbach wurden derweil 22 Geräte für die Lehrer angeschafft. Und in Konstanz als größte Stadt im Landkreis? Da steht eine müde Null auf der Rechnung, kein einziger Computer und kein Tablet-PC soll für das Lehrpersonal aus dem Fördertopf finanziert worden sein. Wirklich?
Das sagt die Stadtverwaltung dazu
Dem ist allerdings nicht so, wie die Stadtverwaltung mitteilt. „Die Stadt Konstanz hat die zur Verfügung gestellten Finanzmittel Bund/Land (rund 335.000 Euro), zu 100 Prozent in Anspruch genommen und dafür 653 mobile Lehrendgeräte (iPads mit Tastatur und Stift) beschafft, ersteingerichtet und an die Schulen ausgeliefert“, teilt Walter Rügert, Pressesprecher der Stadtverwaltung Konstanz, auf SÜDKURIER-Nachfrage mit. Insgesamt gebe es in der Konzilstadt rund 830 Lehrkräfte.
Frank Schädler, Leiter des Amts für Bildung und Sport kann sich zuerst nicht erklären, warum die Geräte nicht in der Aufstellung des Kultusministeriums auftauchen. „Das muss ein Fehler im Datenabruf sein“, so Schädler. „Wir haben anscheinend soviel bestellt wie der gesamte Landkreis zusammen. Das kann ich mir nicht erklären.“
Nach kurzer Rücksprache mit einer Kollegin ist allerdings klar, wo der Fehler liegt: Zwar wurden die Mittel vom Land zur Verfügung gestellt und dafür auch entsprechende Geräte angeschafft. Diese seien auch ausgeliefert worden und bereits im Betrieb. Jedoch hat die Verwaltung den dazugehörigen Verwendungsnachweis noch nicht beim Land eingereicht. Dieser ist obligatorisch, damit die zur Verfügung gestellten Mittel nicht zurückgezahlt werden müssen.
Was müssen die Gemeinden nun tun?
Das Vorgehen dazu ist relativ einfach. So steht den Schulträgern im Rahmen des Schuldbudgets ein jeweils individueller Geldbetrag zur Verfügung, den sie per Online-Verfahren antraglos abrufen können. Werden die bereitgestellten Mittel dann nicht genutzt, müssen sie zurückgezahlt und später vom Land neu verteilt werden.
Gefördert werden nicht nur digitale Endgeräte wie Laptops und Tablets, sondern auch bestimmte Software sowie Zubehör. Die Stadt entscheidet dabei selbst, welche Geräte sie kaufen möchte und wie teuer diese sind. Danach muss ein Verwendungsnachweis erfolgen.
„Ich rufe dringend dazu auf, dies noch nachzuholen, sollten entsprechende Geräte seitens der Schulen angeschafft worden sein“, so Nese Erikli. Die Stadtverwaltung Konstanz muss deshalb die entsprechenden Nachweise bis zum Fristende einreichen. Laut Schädler sei dies der 30. Juni 2022. „Das werden wir rechtzeitig machen“, ist sich Schädler sicher.