Sommerzeit ist Ferienzeit an den Konstanzer Schulen. Das ist für viele Autofahrer, die im Stadtgebiet gerne zügig unterwegs sind, eine gute Nachricht.

Denn: Die Stadtverwaltung hat zwar vor zahlreichen Schulen Tempo 30 erlassen, um den Weg für Kinder und Jugendliche sicherer zu machen. Jedoch wurden dafür spezielle Verkehrszeichen angeschafft, die sich zuklappen lassen. In Ferienzeiten wird dann auch genau das getan: Die Schilder werden mit Türen zugeklappt und mit einem Vorhängeschloss verschlossen.

Ein mit einem Vorhängeschloss gesichertes Schild.
Ein mit einem Vorhängeschloss gesichertes Schild. | Bild: Rau, Jörg-Peter

Die Kosten für diese Maßnahme? Laut dem Pressesprecher der Stadtverwaltung Konstanz, Walter Rügert, kostet diese Prozedur jedes Jahr ungefähr 1.000 Euro. Übernommen wird die Aufgabe von den Technischen Betrieben Konstanz.

Sie verschließen jeweils für jede der folgenden Schulen zwei Schilder, also eines pro Fahrbahnseite: Theodor-Heuss-Realschule am Zähringerplatz, Geschwister-Scholl-Schule in der Schwaketenstraße, Grundschule Wollmatingen auf der Radolfzeller Straße, Freie Walldorfschule in der Robert-Bosch-Straße, Kinderhaus am Rhein auf der Spanierstraße und dem AWO Kinderhaus in der Friedrichstraße.

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Smartere Lösung erhält eine Absage

Und wie oft müssen die Schilder im Jahr zu- und wieder aufgeklappt werden? Rügerts simple Antwort: „In den Ferienzeiten.“ Also werden die Schilder jedes Mal zu Beginn der Sommer-, Herbst-, Weihnachts-, Oster- und den Pfingstferien geschlossen und am Ende der Ferien wieder geöffnet. Ein ganz schöner Aufwand.

Gebe es denn keine smartere Lösung wie elektronische Verkehrszeichen? „Solche Lösungen wären denkbar. Diese wären aber auch erheblich teurer“, gibt der Rathaussprecher auf SÜDKURIER-Anfrage an. Die gängige Prozedur soll also beibehalten werden: „Ja, dies erscheint gerade in Zeiten des Sparzwangs geboten“, so Rügert. „Eine Umrüstung der einzelnen Schilder auf digitale Hinweisschilder würde den Betrag, der bisher jährlich aufzubringen ist, wohl um ein Vielfaches übersteigen.“

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Rechtslage bei Geschwindigkeitsbegrenzungen

Zeitlich begrenzte Geschwindigkeitsdrosselungen unterliegen spezifischen Gesetzen in der Straßenverkehrsordnung, teilweise werden diese von den Kommunen auch anders gehandhabt beziehungsweise eingeschätzt. Rügert dazu: „Das Bürgeramt hat die Rechtslage eingehend geprüft. Es kommt zu dem Ergebnis, dass die von der Stadt Konstanz vorgenommene Praxis mit der sogenannten „Deaktivierung“ / dem Umklappen der Verkehrszeichen (Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h) an Schulen und Kindergärten bei längerem Nicht-Betrieb den rechtlichen Vorgaben entspricht.“

Der Gesetzgeber habe im Sinne des Verständnisses sowie der Akzeptanz durch die Verkehrsteilnehmer festgelegt, dass die sich die Geschwindigkeitsbeschränkungen an den Öffnungszeiten zu orientieren haben, so Rügert weiter. Dementsprechend sei es laut der Stadtverwaltung folgerichtig, dass sich die Geschwindigkeitsbeschränkungen auch auf die Betriebszeiten der jeweiligen Einrichtung, also in diesem Fall die Ferien beziehungsweise die Schulen, beziehen müssen.

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