Wie kann mehr günstiger Wohnraum entstehen? Diese Frage beschäftigt gerade viele Städte, auch Konstanz. Ein Projekt, um für etwas Abkühlung auf dem heiß umkämpften Konstanzer Mietmarkt zu sorgen, ist das Grenzbach-Areal. Dazu möchte die Stadt das Grundstück für soziale Wohnkonzepte verkaufen. Doch ist das der sinnvollste Weg? Darüber diskutiert auch die Lokalpolitik.

Beim Konzept der Vergabe sind sich die Räte in großen Teilen einig. Für Gesprächsstoff sorgt eher der Verkauf an sich. Bisher ist es in Konstanz meist gang und gäbe, dass öffentliche Grundstücke für Wohnungsbau nicht verkauft, sondern per Erbbaurecht vergeben werden. Die Stadt behält also das Grundstück, private Träger bauen jedoch ihr Gebäude darauf. Das soll Spekulationen verhindern.

Im Fall des Grenzbach-Areals hat die Verwaltung nun aber einen anderen Weg vorgeschlagen. Das Grundstück soll verkauft werden, damit der Bauträger einfacher eine Finanzierung bekommt. Um Spekulation mit dem Grundstück zu vermeiden, will die Stadt ein Rückkaufsrecht nach 85 Jahren in den Vertrag schreiben.

Luftaufnahmen des Areals aus einem Dokument zum Projekt der Stadt Konstanz.
Luftaufnahmen des Areals aus einem Dokument zum Projekt der Stadt Konstanz. | Bild: Stadt Konstanz/Screenshot

Mehr Flexibilität bei der Erbpacht

Diesen Vorschlag unterstützen einige Stadträte. „Wir möchten den Wohnungsbau“, erklärt Sabine Feist (CDU) in der Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 10. Juli. „Wir wollen aber auch mehr Offenheit bei der Erbpacht“, führt sie weiter aus. Das Konzept des Verkaufs mit Rückkaufrecht könne auch für andere Projekte eine Möglichkeit sein. Angesichts der aktuellen Haushaltslage könnte ihrer Meinung nach das Abweichen von der Erbpacht sinnvoller sein.

„Wir wollen aber auch mehr Offenheit bei der Erbpacht“, sagt Sabine Feist (CDU).
„Wir wollen aber auch mehr Offenheit bei der Erbpacht“, sagt Sabine Feist (CDU). | Bild: Milena Schilling

Jürgen Ruff von der SPD-Fraktion sieht in dem Vorschlag einen überzeugenden Kompromiss zur Finanzierung. „Das kannten wir so bisher nicht“, sagt er. Wenn das bei den Interessenten gut ankomme, könne die Stadt sich eine Ausweitung durchaus überlegen. Christian Kossmehl (Freie Wähler) sagt aber deutlich: „Die Hürden dürfen nicht abschrecken.“

Eine Abkehr von der Erbpacht fordert Achim Schächtle. „Wir sind froh, dass das Erbbaurecht langsam weggeht“, so der FDP-Stadtrat. Ob das Wiederkaufsrecht eine sinnvolle Maßnahme ist, um Spekulation zu verhindern, bezweifelt er jedoch. Wenn der Grund nur an Genossenschaften und gemeinwohlorientierte Gruppen gehe, sei das ja bereits durch deren Satzung gegeben.

„Wir sind froh, dass das Erbbaurecht langsam weg geht“, so Achim Schächtle (FDP).
„Wir sind froh, dass das Erbbaurecht langsam weg geht“, so Achim Schächtle (FDP). | Bild: Philipp Uricher

Rückkauf an Bedingungen knüpfen

Dagegen regt sich Widerstand aus der Fraktion der Linken Liste Konstanz. „Ich hatte von der FDP schon erwartet, dass sie das Erbbaurecht unter den Tisch kehren möchte“, sagt Holger Reile. Er schlägt vor, dass das Wiederkaufsrecht nicht an einen Zeitraum gebunden sein soll, sondern an Bedingungen, wie bei steigenden Mieten.

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Ein ähnlicher Vorschlag kommt auch von Swetlana Wiedenbeck (Junges Forum Konstanz): „Für Freiheit von Spekulationen schlagen wir ein bedingtes Wiederkaufsrecht vor.“ Dieses solle greifen, wenn der soziale Wohnungsbau wegfalle oder die Immobilie verkauft werde.

Eine solche Option habe die Stadt bereits geprüft, allerdings mache das die Finanzierung für die Bauträger schwieriger und rechtlich nicht einfach, erwidert Esther Schwytz, Leiterin des Amts für Liegenschaften und Geoinformation der Stadt. Es gebe gewisse Fristen. „Eigentum ist ein starkes Recht“, betont sie.

„Für Freiheit von Spekulationen schlagen wir ein bedingtes Wiederkaufsrecht vor“, meint Swetlana Wiedenbeck (JFK).
„Für Freiheit von Spekulationen schlagen wir ein bedingtes Wiederkaufsrecht vor“, meint Swetlana Wiedenbeck (JFK). | Bild: Anna Glad

Ein Projekt der Zukunft

Anne Mühlhäuser (FGL&Grüne) findet es wichtig, dass das Projekt vorankommt. „Das gemeinschaftliche Leben tritt der Einsamkeit entgegen“, erklärt sie. „Das ist die Zukunft.“ Sie empfindet die Vorgaben als „stimmig“. Die Spekulationsfreiheit sei ihrer Fraktion bei dem Projekt wichtig.

Die Zustimmung, diesen Weg zu gehen, ist entsprechend groß. Fast alle Mitglieder stimmen der Vorlage zu. Die FDP enthält sich. Mit einem Baubeginn ist aber nicht vor Herbst 2027 zu rechnen. Zwar soll die Ausschreibung bereits dieses Jahr erfolgen, doch die Planung wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.

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Den einen oder anderen Bauinteressenten gäbe es schon, jedoch müssen manche Gruppen noch abklären, ob ein Kauf ihrer Satzung entspricht, sagt Esther Schwytz. Die Verwaltung stehe dazu im Austausch und versuche mögliche Kompromisse zu finden.