Dies ist eine Geschichte über Friseurmeisterin Ilka Singer und ihren Salon in der Zollernstraße. Über einen Bußgeldbescheid in Höhe von 800 Euro, der sich durch Gebühren und Auslagen auf 843,50 Euro erhöht. Über den Vorwurf, die Friseurin habe im April gegen die Corona-Verordnung verstoßen und trotz des damals herrschenden Verbots Kunden bedient. Und nicht zuletzt eine Geschichte über widersprüchliche Aussagen der beteiligten Personen.

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Der Friseursalon Hair in der Zollernstraße.
Der Friseursalon Hair in der Zollernstraße. | Bild: Schuler, Andreas

Was ist geschehen? Am 17. April erhielt das Ordnungsamt Konstanz den Hinweis, dass im Friseursalon Hair in der Zollernstraße eine Kundin bedient würde. Der Hinweis kam von Innungsmeister Martin Jetter aus Radolfzell. „Mir wurde vorher schon berichtet, dass dort regelmäßig am Kunden gearbeitet wird“, sagt er gegenüber dem SÜDKURIER. „Das geht gar nicht. Da wird ein ganzer Berufsstand in Verruf gebracht.“

Die Angst des Innungsmeisters

Erst ab 4. Mai sollten die Regelungen gelockert werden und Friseure wieder öffnen dürfen. „Wir von der Innung hatten die Befürchtung, dass wegen solcher Verstöße alle Läden länger geschlossen bleiben müssen.“ Also organisierte er nach seinen Aussagen einen Lockvogel – eine andere Friseurin aus dem Landkreis, die sich einen Termin in der Zollernstraße geben lassen sollte. „Sie bekam ihren Termin am 17. April und saß mit nassen Haaren auf einem Stuhl im Salon, als ich mit den Beamten des Ordnungsamtes dort ankam.“

Innungsmeister Martin Jetter.
Innungsmeister Martin Jetter. | Bild: Jarausch, Gerald

Ilka Singer, Besitzerin des Salons, hat eine andere Version der Geschichte: Da sie in Rielasingen wohne, sei sie während der Zwangsschließung zweimal pro Woche in ihr Geschäft gekommen, um Post abzuholen. Eine gute Freundin aus Konstanz sei zu besagtem Zeitpunkt im Salon gewesen, um dort zu putzen und sich die Haare zu waschen. „Das macht sie regelmäßig und das ist auch nicht verboten“, sagt Singer. „Ich persönlich wollte mir die Haare färben, als auf einmal die Beamten und der Innungsmeister vor der Tür standen.“

Der Salon in der Zollernstraße.
Der Salon in der Zollernstraße. | Bild: Schuler, Andreas

Ihre Freundin sei vor Schreck mit nassen Haaren in ihre nahe gelegene Wohnung gelaufen. Die vermeintliche Freundin bestätigte gegenüber dem SÜDKURIER die Version von Ilka Singer. Aber: Auch der vermeintliche Lockvogel bestätigte der Redaktion die Version des Ordnungsamtes und Innungsmeisters. Somit gibt es zwei Versionen, wer sich gerade die Haare gewaschen haben will. Derzeit sieht es also so aus, als ginge der Streit vor Gericht.

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Das sagt die Stadt zu der skurrilen Geschichte

Walter Rügert, Pressesprecher der Stadt Konstanz, schreibt zur Version der Friseurin: „Die Argumentation von Frau Singer ist uns bekannt. Das Bürgeramt wertet diese aufgrund der vorliegenden, eindeutigen Erkenntnisse jedoch als reine Schutzbehauptung.“ Im Hinblick auf das noch anhängige Verfahren könne die Stadt jedoch aus datenschutzrechtlichen Gründen auf manche Details leider nicht näher eingehen.

Bild 4: Lockvogel oder Freundin? Eine Konstanzer Friseurin soll 800 Euro Bußgeld bezahlen, weil sie im April eine Kundin bedient haben soll
Bild: Schuler, Andreas

Ilka Singer fühlt sich gegängelt und verfolgt. Sie ist bereits Rentnerin und arbeitet, wie sie sagt, nur noch aus nostalgischen Gründen. „Meine Eltern und meine Großeltern waren Friseure und haben gearbeitet bis zu ihrem Tod“, erklärt sie. „Für mich ist das Leidenschaft und Liebe. Mit dem Geld, das ich hier verdiene, kann ich lediglich die Miete bezahlen. Ansonsten lebe ich von 300 Euro Rente und der Grundsicherung.“

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843 Euro habe sie außerdem nicht zur Verfügung, weshalb sie Widerspruch eingelegt habe. Ihre Auffassung: „Ich werde so oder so keine Strafe bezahlen für etwas, was ich nicht getan habe.“

Ilka Singer und ihr Hund vor dem Eingangsbereich des Salons. Der liebenswerte und zutrauliche Vierbeiner dient gemäß ihrer Aussage als ...
Ilka Singer und ihr Hund vor dem Eingangsbereich des Salons. Der liebenswerte und zutrauliche Vierbeiner dient gemäß ihrer Aussage als lebendiges Hindernis für Kunden, damit die nicht unkontrolliert in den Laden eintreten. | Bild: Schuler, Andreas

Stadt bietet Ratenzahlung an

Die Stadt bietet die Möglichkeit, einen Antrag auf Ratenzahlung zu stellen. „Selbstverständlich wird bei der Entscheidung über den Antrag die jeweilige persönliche Situation und vorliegende Härten berücksichtigt“, sagt Pressesprecher Walter Rügert. „In diesem Fall geschah das im Übrigen bereits bei der Bemessung der Bußgeldhöhe selbst. Immerhin ist für Verstöße dieser Art grundsätzlich ein Bußgeldrahmen von 2500 bis 5000 Euro vorgesehen.“ Fortsetzung folgt.