In einen der spektakulärsten Konstanzer Kriminalfälle des Jahres kommt Bewegung: Die beiden Männer, die am frühen Morgen des 7. Juli an der Eni-Tankstelle von einem fahrenden Roller aus auf einen damals 37-jährigen Mann geschossen hatten, müssen sich Anfang 2025 vor der Zweiten Großen Strafkammer des Konstanzer Landgerichts als Jugendkammer verantworten. Angeklagt werden sie wegen versuchten Mordes.
Den beiden italienischen Angeklagten, die zur Tatzeit 20 und 35 Jahre alt waren, wird vorgeworfen, gegen 5.20 Uhr an der Tankstelle an der Reichenaustraße Schüsse aus einem Revolver auf eine Personengruppe abgegeben und damit versucht zu haben, einen Menschen zu töten. Vorausgegangen war eine Auseinandersetzung in der Diskothek Grey.
Laut Joachim Dospil, Vorsitzender Richter am Landgericht, soll der angeschossene und dabei schwer verletzte Mann an dem Streit in der Disko nicht beteiligt gewesen sein. Ob sich die mutmaßlichen Täter und das Opfer dennoch kannten, möchte Andreas Mathy, Erster Staatsanwalt in Konstanz, auf SÜDKURIER-Nachfrage aus taktischen Gründen nicht preisgeben.
Die Angeklagten sollen in jener Nacht weitere Personen verletzt haben, unter anderem mit einem Schlagstock. So steht es in der Vorschau auf die Gerichtsverhandlung. In der Tatnacht flüchteten der Rollerfahrer und der Mann, der hinter ihm saß, zunächst unerkannt. Sie wurden aber schon wenige Stunden später von der Thurgauer Kantonspolizei festgenommen.
Derzeit sitzen die beiden Italiener aus Sicherheitsgründen getrennt in Untersuchungshaft „im südwestdeutschen Raum“, wie Staatsanwalt Mathy sagt. Die Anklage laute wegen der eingesetzten gemeingefährlichen Mittel, also des Revolvers, auf versuchten Mord.

Als Mordmerkmale nach dem Strafgesetzbuch gelten Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebs, Habgier, sonstige niedrige Beweggründe, Heimtücke, Grausamkeit, gemeingefährliche Mittel und das Motiv, eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken.
Für die Verhandlung zu den frühmorgendlichen Schüssen und ihren Hintergründen sind gleich fünf Tage vor Gericht angesetzt. Kein Wunder: Es sind neben den Angeklagten und ihren Verteidigern noch 17 Zeugen, ein Sachverständiger und ein Dolmetscher geladen.
Denn der Vorfall bei einer Garagenzufahrt gleich neben der Eni-Tankstelle blieb der Öffentlichkeit nicht verborgen: Neben den Augenzeugen bekamen auch viele Passanten damals mit, dass die Reichenaustraße für die weiträumige Spurensicherung über mehrere Stunden gesperrt war.
Die Verhandlung findet an folgenden Tagen im Sitzungssaal 1.60 (Erdgeschoss, Schwurgerichtssaal Anbau an der Unteren Laube 27) des Konstanzer Landgerichts statt, jeweils ab 9 Uhr: Freitag, 24. Januar 2025; Dienstag, 28. Januar 2025; Dienstag, 4. Februar 2025; Freitag, 7. Februar 2025; Dienstag, 11. Februar 2025.