Gerade erst hat eine Informationsveranstaltung zum großen Neubaugebiet Hafner stattgefunden. Allerdings ist die Stadt bislang erst im Besitz von 72 Prozent der vorgesehenen Gesamtfläche. Noch immer haben nicht alle Grundstücksbesitzer verkauft. Manche wollen dies auch nicht freiwillig tun.
Die Stadt Konstanz hat deshalb beim Regierungspräsidium Freiburg (RP) Anträge auf Enteignung gestellt. Nicht nur sie hat der Entscheidung entgegengefiebert, sondern wohl auch die Grundstücksbesitzer, die nicht verkaufen wollen – und davon gibt es einige. Die Zitterpartie für beide Seiten hat jetzt ein Ende.
Wie die Pressestelle der Stadt Konstanz am späten Freitagnachmittag, 4. April, per Medienmitteilung bekannt gibt, habe das RP als Enteignungsbehörde in einer Vorabentscheidung einen Beschluss im ersten Enteignungsverfahren im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Hafner gefasst: „Die ersten drei Grundstücke aus einem solchen Verfahren gehen demnach in das Eigentum der Stadt über“, heißt es in der Pressemitteilung.
Gehen die Grundstücksbesitzer leer aus?
Die Stadt Konstanz hat im Vorfeld Verhandlungen geführt und schriftliche Angebote unterbreitet, um die Grundstücke zu erwerben, allerdings erfolglos. Viele Grundstücksbesitzer waren mit den Angeboten seitens der Stadt überhaupt nicht einverstanden. Gehen sie jetzt leer aus?
„Die bisherige Eigentümerschaft wird mit dem ermittelten Grundstückswert entschädigt – dieser entspricht den im Rahmen der Entwicklungsmaßnahme ermittelten ‚Anfangswerten‘ der Grundstücke“, schreibt die Pressestelle der Stadt Konstanz.
Das Interesse der Stadt wiegt schwerer
Das Regierungspräsidium habe für seine Entscheidungsfindung unter anderem „die Rechtmäßigkeit der Entwicklungsmaßnahme und ihres Verfahrens am Hafner, die Nachvollziehbarkeit der bisherigen Grundstücksverhandlungen mit der Alteigentümerschaft sowie die Plausibilität der Grundstückswertermittlung“ geprüft, heißt es in der Pressemitteilung.
Im Rahmen des Verfahrens seien beide Seiten schriftlich sowie im Rahmen einer mündlichen Anhörung befragt worden, schreibt die Pressestelle der Stadt Konstanz. Das RP habe dabei zwischen den Belangen der Grundstückseigentümerschaft und dem öffentlichen Interesse der Schaffung von Wohn- und Gewerbeflächen abgewogen.
Enteignung sieht die Stadt als letzte Möglichkeit
„Die Einleitung von Enteignungsverfahren ist die letzte Möglichkeit für die Stadt, ins Eigentum der für die Entwicklung notwendigen Flächen zu kommen“, schreibt die Pressestelle der Stadt Konstanz.
„Sie ist ausdrücklich keine von der Stadt angestrebte Option, am Ende aber in sehr wenigen Fällen notwendig, um die Entwicklung nicht in zeitlicher Hinsicht zu verzögern und den dringend benötigten, spekulationsfreien und bezahlbaren Wohn- und Gewerberaum zu schaffen“, heißt es in der Pressemitteilung weiter.
Aber: Es können noch Rechtsmittel eingelegt werden
„Der Beschluss bringt weitere Geschwindigkeit in die Entwicklung des Gebietes Hafner – und gibt uns zusätzliche Sicherheit für das Gesamtprojekt auch im rechtlichen Sinne“, wird Lukas Esper vom Projektteam Hafner in der Pressemitteilung zitiert.
Für den ersten Unterbauabschnitt komme die Stadt nun mit der Entscheidung des Regierungspräsidiums ins Eigentum aller Grundstücke und könne die weiteren Schritte bei der Planung und Entwicklung des Hafners vorantreiben.
Dies ist allerdings erst der Fall, wenn die Entscheidung des Regierungspräsidiums bestandskräftig ist. Gegen den Enteignungsbeschluss können nämlich noch Rechtsmittel eingelegt werden.