Es dauert nicht mehr lange bis zur Eröffnung des Buff Medical Resorts, doch erneut erhält Investor Hans Jürg Buff politischen Gegenwind. Die Fraktion von FGL&Grüne hat einen Antrag gestellt, um den Bodenrichtwert des Büdingen-Areals, auf dem das neue Luxushotel steht, neu prüfen zu lassen.

Denn dessen geringer Wert wirkt sich entscheidend auf die zu entrichtende Grundsteuer aus. Warum diese für das Areal verhältnismäßig niedrig ausfällt, berichtete der SÜDKURIER bereits erstmalig vor knapp zwei Jahren. Im Kern geht es dabei vor allem um rechtliche Vorgaben für eine Bebauung des Areals. Die Grünen wollen den Bodenrichtwert so allerdings nicht stehen lassen.

Laut der Plattform Boris BW, dem zentralen Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg, sind lediglich 164 Quadratmeter des Grundstücks mit 2010 Euro bewertet, die restlichen 38.526 Quadratmeter sind mit 450 Euro und damit deutlich geringer als Nachbargrundstücke bewertet. Zum Vergleich: Gerade angrenzende Flurstücke in Richtung Alte Rheinbrücke sind mit über 3000 Euro angegeben.

Deutlich zu erkennen: Der Bodenrichtwert für das Büdingen-Areal ist deutlich niedriger als bei den angrenzenden Grundstücken.
Deutlich zu erkennen: Der Bodenrichtwert für das Büdingen-Areal ist deutlich niedriger als bei den angrenzenden Grundstücken. | Bild: Schönlein, Ute

FGL&Grüne stellen Antrag zur Neubewertung

„Für uns ist es unverständlich, dass das Luxus-Hotel in bester Lage eine vergleichsweise so mickrige Grundsteuer zahlen muss“, gibt Samuel Hofer, Gemeinderat von FGL&Grüne, gegenüber dem SÜDKURIER an. „Der Bodenrichtwert ist sehr gering – sowohl im Vergleich mit den Nachbargrundstücken in Seelage als auch im Vergleich mit den Grundstücken anderer Hotels.“ Laut Hofer ginge es auch darum, dass die Neubewertung zügig erfolge, schließlich nehme das Hotel zeitnah den Betrieb auf.

Deshalb, so heißt es in dem Antrag, fordere man die Neubewertung des Bodenrichtwerts für das Büdingen-Areal durch den städtischen Gutachterausschuss. „Aufgrund der nun entstandenen massiven Bebauung und deutlichen Nutzungsänderung des Grundstücks ist aus unserer Sicht eine Neubewertung zwingend erforderlich“, ist am Ende des Antrags zu lesen. Der Investor Hans Jürg Buff war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

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