High Noon im samstäglichen Konstanzer Einkaufstrubel! Zu einem bösen Streit um eine der seltenen Parklücken ist es am vergangenen Wochenende in der Innenstadt gekommen. Darüber informierte die Polizei in einer Pressemitteilung.

Abgespielt hat sich das Ganze am 29. Juli gegen 12 Uhr auf der Unteren Laube. Ein 42-Jähriger versuchte, eine Parklücke zu reservieren, indem er sich einfach dorthin stellte. Ein unbekannter Autofahrer, der ebenfalls einen Parkplatz suchte, sprach ihn zunächst an, dass das so nicht gehe.

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Dann fuhr er auf die Stellfläche und schob den Mann mit dem Wagen nach hinten, sodass sich dieser den Fuß zwischen Bordstein und Autoreifen einklemmte. Anschließend stellte der Unbekannte sein Auto ab und ging in die Stadt. Der 42-Jährige erlitt Verletzungen am Bein. Die Ermittlungen der Polizei zum Unfallverursacher dauern laut Polizeisprecherin Katrin Rosenthal an.

Stellplatz reservieren – Ist das eigentlich erlaubt?

Einen Parkplatz auf diese Weise freizuhalten, ist übrigens nicht zulässig. Auch nicht mit einem Schild oder einem Stuhl. Vielmehr kann dadurch der Straftatbestand der Nötigung erfüllt sein. Die freie Lücke steht laut Verkehrsrecht dem zu, der sich ihr als Erstes nähert – und zwar mit einem Kraftfahrzeug.

Nach geltender Rechtsprechung darf ein Autofahrer selbst dann in die Lücke einfahren, wenn sich darin ein Fußgänger befindet, der sie zu blockieren versucht. In einem solchen Fall sei die Erzwingung eines Parkplatzes nicht sozial verwerflich, wenn das Hineinfahren in maßvoller Weise geschehe und die dort stehende Person keiner erheblichen Gefährdung ausgesetzt sei, urteilte das Oberlandesgericht Naumburg (Aktenzeichen 2 Ss 54/97).

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