Wer in Konstanz für dieses Jahr einen Bewohnerparkausweis gekauft hat, kann nun auf eine teilweise Rückzahlung hoffen. Grund ist die Aussetzung der städtischen Gebührensatzung nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes Leipzig am 13. Juni. Die Richter hatten zwar die Freiburger Satzung verworfen – das Urteil traf jedoch exemplarisch für sämtliche baden-württembergischen Städte zu, in denen solche Satzungen erstellt worden waren.
Land hatte den Fehler vorgegeben
Nach dem Spruch der Leipziger Richter hätten sie die Beträge weder mit großen Sprüngen nach Fahrzeuggröße staffeln noch soziale Ermäßigungen vornehmen dürfen. Auf Konstanz traf nur der zweite Punkt zu. Außerdem wäre es erforderlich gewesen, eine Rechtsverordnung statt einer Satzung zu erlassen. Diesen Fehler machten die betroffenen Kommunen allerdings deshalb, weil das Land Baden-Württemberg es so vorgegeben hatte.
In Stuttgart warten die Verantwortlichen nach wie vor auf die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts, wie Wenke Böhm, Sprecherin des Verkehrsministeriums, dem SÜDKURIER sagte. Man gehe jedoch davon aus, dass die Übertragung der Aufgabe vom Land auf die unteren und örtlichen Straßenverkehrsbehörden prinzipiell korrekt war. „Kommunen können also bereits jetzt ihre bisherigen Satzungen als Rechtsverordnungen erlassen.“ Mit der Anpassung der landesrechtlichen Regelungen habe man begonnen, ohne die ausführliche Begründung des Gerichts könne man sie aber nicht abschließen.
Der Konstanzer Oberbürgermeister Uli Burchardt hatte in der letzten Gemeinderatssitzung vor der Sommerpause über den Stand der Dinge informiert. Momentan gilt: Auslaufende Bewohnerparkausweise werden seit Mitte Juni automatisch bis 30. September 2023 kostenlos verlängert. Für Zugezogene beziehungsweise Neuantragsteller gibt es bis dahin Ersatzparkausweise, die ebenfalls gratis sind.
In Großen Kreisstädten wie Konstanz würden Rechtsverordnungen durch den Oberbürgermeister erlassen, erläuterte Burchardt weiter. Der Gemeinderat darf sich also mit dem Thema befassen, aber die Entscheidung trifft anders als bei einer Satzung offiziell der OB. Geplant ist, das bis Ende September über die Bühne zu bringen.

Wichtige Frage ist noch offen
Die Frage, ob die Rechtsverordnung zum Bewohnerparken dann auch rückwirkend gelten kann, ist bisher offen. Laut Stadtverwaltung soll es beim Gebührensatz von 150 Euro für zwölf Monate bleiben, der seit 1. Januar 2023 galt – eine Steigerung gegenüber 2022 auf fast das Fünffache. Funktioniert die rückwirkende Regelung nicht, muss die Stadt wohl eine Menge Überweisungen vornehmen. Parkausweis-Besitzer bekommen dann voraussichtlich den über dem alten Satz liegenden Anteil an der Gebühr zurück. Das dürften für Vollzahler für den Zeitraum von Jahresanfang bis Ende September knapp 90 Euro sein.
Seit Oktober 2020 haben die Bundesländer die Gebührenhoheit beim Anwohnerparken. Die bis dahin geltende bundesweite Obergrenze von 30,70 Euro pro Jahr war abgeschafft worden. Als erstes Land übertrug Baden-Württemberg im Juli 2021 die Preisgestaltung an die Kommunen. Sie gilt auch als Instrument dafür, die Autonutzung in Innenstädten zurückzudrängen.
In Freiburg kostete der Parkausweis für ein Jahr vor dem Urteil sogar bis zu 480 Euro. Dagegen hatte ein Stadtrat geklagt. Die Stadt im Breisgau nimmt auf Antrag bereits Rückzahlungen vor. Das Bewohnerparken in Konstanz erstreckt sich vor allem über die linksrheinische Seite, also Altstadt und Paradies. Auch in Petershausen-Ost und -West gibt es zwei kleinere Gebiete mit entsprechenden Stellflächen.