Antonia Wintersig

Seit 6. Dezember gilt auf einem Teil der Max-Stromeyer-Straße, genauer ab der Kreuzung Schneckenburgstraße bis zum Business Park Konstanz, Tempo 30. Darüber informieren die neuen Beschilderungen und Straßenmarkierungen, die im Laufe des vergangenen Montags dort aufgestellt und aufgemalt wurden.

Anwohnerin Gisela Konrad bemerkte die Arbeiten und meldete sich wenig später beim SÜDKURIER – sowohl überrascht, da sie dazu keine Informationen habe finden können, als auch sehr erfreut. Sie begrüße das neue Tempolimit sehr. In ihren Augen sei es für diese Neuerung höchste Zeit gewesen. „Wir wohnen da an einer Rennstrecke“, sagt sie.

Zwei weitere neue 30er-Zonen

Wie Frank Conze, Leiter der Abteilung Verkehrswesen der Stadt Konstanz, auf SÜDKURIER-Anfrage berichtet, werden noch zwei weitere 30er-Zonen hinzukommen. Verkehrsrechtlich sei bereits alles angeordnet und werde nun sukzessive abgearbeitet, so Conze. Dabei handelt es sich um die gesamte Sonnenbühlstraße sowie die Eichhornstraße zwischen der Mainau- und der Hebelstraße.

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Frank Conze erklärt, wie es zu den Neuerungen kommt: „Im Januar 2019 wurde das Vorbehaltsnetz der Stadt Konstanz geändert.“ Das Vorbehaltsnetz schließe alle Straßen ein, die in ihrer Funktion dem übergeordneten innerstädtischen Verkehr dienen, erläutert Conze. Diese Straßen können nicht zu 30er-Zonen werden.

Alle Straßen, die lediglich der Quartiererschließung dienen, fallen jedoch nicht unter das Vorbehaltsnetz und können daher zu 30er-Zonen erklärt werden. Durch die vom Gemeinderat beschlossenen Änderungen Anfang 2019 sei dies bei dem Teilstück der Max-Stromeyer-Straße, der Sonnenbühlstraße und der Eichhornstraße nun möglich.

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Gisela Konrad hofft, dass sich die Stadt nun mit Geschwindigkeitskontrollen auch um die Einhaltung des neu eingerichteten Tempolimits kümmert. „Das haben wir im Blick und werden das demnächst auch angehen“, sagt Frank Conze dazu. Mit den mobilen Geschwindigkeitskontrollen sei man ohnehin das ganze Jahr über überall unterwegs, je nach Bedarf verstärkt, beispielsweise zu Schulanfang in 30er-Zonen, die wegen der Schulen eingerichtet sind.

Eine offizielle Pressemeldung habe man dazu nicht erstellt, es gäbe dafür aber auch kein standardisiertes Verfahren, so Conze. „Für uns war das jetzt wenig spektakulär.“ Vor Ort müsse sich ohnehin jeder an die Beschilderungen halten.