Plötzlich knallt es. Das Donnern hallt von den Häuserwänden wider. Nicht nur die Bewohner in der Innenstadt schrecken aus dem Schlaf hoch. Es ist gegen 0.45 Uhr in der Nacht von Montag, 19. Juni, auf Dienstag, 20. Juni. Manch einer glaubt im Halbschlaf, es könne sich um Schüsse handeln.
Geschossen wurde – allerdings mit Feuerwerkskörpern. Über der Altstadt (mutmaßlich etwa auf Höhe des Stadtteils Niederburg – entfalteten sich, begleitet von extremen Getöse) die Feuerwerksgebilde, die schon beinahe professionell wirkten. Wo genau die Raketen gezündet wurden, weiß niemand so genau. Es gibt Leser, die von Paradies, Seerhein oder auch von der Niederburg berichten.
Was sagen Polizei und Feuerwehr dazu?
Wer hat sich da als Hobbypyrotechniker versucht? Diese Frage kann auch die Polizei nicht beantworten. Gegen 0.47 Uhr meldete ein Anrufer „verdächtige Wahrnehmungen auf Höhe der AOK“ in der Inselgasse, wie Katrin Rosenthal, Pressesprecherin des Polizeipräsidiums Konstanz, auf SÜDKURIER-Anfrage erklärt. Genaues weiß die Polizei auch nicht, denn nach wenigen Minuten war der Spuk auch schon wieder vorbei.
Die Nachfrage bei der Konstanzer Feuerwehr ergibt, dass die Einsatzkräfte nicht zum Ort des Geschehens gerufen wurden. Auch über mögliche Schäden sei nichts bekannt. Fabian Daltoe, Sprecher der Feuerwehr, erklärte in einem Telefonat mit dem SÜDKURIER: Es sei nicht gut, „wenn nahe der historischen Altstadt Böller oder Raketen gezündet werden, denn nicht ohne Grund gibt es dort auch an Silvester ein Feuerwerksverbot. Dazu kommt die aktuelle Hitzewelle, die dazu führt, dass die Natur sehr trocken ist.“
Auch die Stadtverwaltung ist ratlos
Wer hat die Raketen gezündet? War dieses Privatfeuerwerk genehmigt? „Es wurde weder ein Feuerwerk angemeldet, noch genehmigt“, stellt Anja Fuchs, Pressesprecherin der Stadt Konstanz, auf SÜDKURIER-Anfrage fest. Klar ist: Das Zünden von privaten Feuerwerken in Konstanz ist vom 2. Januar bis 31. Dezember generell verboten, so Fuchs.
Eine Genehmigung gebe es lediglich bei besonderen Anlässen, wie beispielsweise Hochzeiten. Aber auch dann müsse ein Pyrotechniker vor Ort sein. Wer das ungenehmigte Nachfeuerwerk gezündet hat, ist bislang nicht bekannt. Der Bußgeldkatalog des Landes Baden-Württemberg „sieht Bußgelder bis zu 10.000 Euro vor“, erläutert Anja Fuchs. Laut Polizei sei jedoch zunächst keine Anzeige erstattet worden.