Torsten Schmidt ist verärgert. Am 24. Februar ist er im Seehas von Singen Richtung Konstanz unterwegs, sein Ziel ist St. Gallen. Da der Zug sehr voll ist und die Fahrgäste dicht an dicht stehen, beschließt Schmidt, in die erste Klasse auszuweichen. „Ich arbeite in einem Frankfurter Krankenhaus mit schwerkranken Personen und wollte mich gegen die immer noch aktuelle Corona-Ansteckungsgefahr schützen“, schreibt Schmidt in einer E-Mail an den SÜDKURIER.

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Als der Schaffner die Fahrkarten kontrolliert, erhebt er bei Torsten Schmidt eine Strafgebühr von 60 Euro, weil er keine gültige Fahrkarte für die erste Klasse vorweisen kann. Torsten Schmidt ärgert sich sehr, da er ja begründet, wegen sehr voller Zugabteile in der ersten Klasse Platz genommen zu haben.

Zunächst hofft er jedoch auf eine mögliche Kulanz der SBB Deutschland GmbH. Auf dem Fahrschein für die nacherhobenen 60 Euro liest er, dass es möglich sei, nur sieben Euro zu bezahlen, wenn man im Kundencenter der SBB nachträglich einen gültigen Fahrschein vorweisen könne.

Was die SBB Deutschland dazu sagt

Stimmt das denn? Und wie kann Torsten Schmidt die Situation schließlich lösen? Eine Nachfrage bei der SBB Deutschland ergibt wenig Anlass zu Optimismus in Schmidts Fall. „Für die Nutzung der ersten Wagenklasse benötigen unsere Fahrgäste einen Erste-Klasse-Fahrschein“, schreibt Daniel König, Sprecher der SBB Deutschland GmbH, auf Anfrage des SÜDKURIER. Und den hat Schmidt bei seiner Fahrt nicht.

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Beim Aufenthalt im Erste-Klasse-Bereich ohne entsprechenden Fahrschein sei ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu begleichen. Dies gelte für alle Verkehrsunternehmen, also auch für die Züge der SBB GmbH. „Es beträgt mindestens 60 Euro.“ Sieben Euro entsprächen hingegen einer Bearbeitungsgebühr, wenn ein Fahrschein nachgereicht werde, der bei der Fahrscheinkontrolle nicht vorgezeigt werden konnte.

Daniel König formuliert es dann deutlich grundsätzlicher: „Ein Ausweichen in die erste Klasse ist generell nicht vorgesehen.“ Doch es gibt einen Sonderfall: Als einzige Ausnahme gelte, dass die erste Klasse durch das Kundenbegleitpersonal freigegeben werde, wenn sonst die Weiterfahrt des Zuges nicht mehr garantiert werden könne.

Am Ende zahlt Torsten Schmidt

Und Torsten Schmidt? Zähneknirschend zahlt er schließlich die 60 Euro. In St. Gallen habe er im Kundencenter der SBB versucht, darauf hinzuwirken, dass die SBB auf die Erhebung der 60-Euro-Gebühr verzichte, wie er in einer Mail berichtet. Doch vergebens: Torsten Schmidt überweist das Geld und wendet sich, enttäuscht von dem Verkehrsunternehmen, bei dem er Stammfahrgast ist, seinem Alltag zu.

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