Das darf doch nicht wahr sein! Das denken sich in diesen Tagen sicher einige Familien oder Freunde, die sich auf Urlaub auf dem Dingelsdorfer Campingplatz Klausenhorn freuten. Denn alle, die für die Saison 2024 eines der fünf Tinyhäuser gebucht hatten, erhielten kürzlich eine Stornierung.

„Aufgrund der neuen Campingverordnung des Landes Baden-Württemberg dürfen wir unsere Tinyhäuser ab der Saison 2024 nicht mehr aufstellen. Daher sind wir gezwungen, von der von Ihnen getätigten Reservierung zurückzutreten“, heißt es in der E-Mail an die Gäste.
Dabei hatten die Campingplatzbetreiber erst im Frühjahr 2023 stolz die fünf neu gebauten Holzhütten eröffnet, die auf wenigen Quadratmetern alles bieten, was die Gäste benötigen: Eine kleine Küche mit Induktionsplatte und Kühlschrank, Küchenausstattung, eine Pad-Kaffeemaschine, viel Stauraum und eine Sitzbank. Schlafen konnten in jedem Tinyhaus bis zu vier Gäste.

Britta Frischmuth, Leiterin des Campingplatzes, schwärmte im Sommer 2023 von dem neuen Angebot: „Die Tinyhäuser bieten Komfort und gleichzeitig ein wenig Campinggefühl für alle, die keinen Wohnwagen besitzen“, sagte sie damals dem SÜDKURIER. Auch die Gäste waren zufrieden. Das neue Angebot wurde gut angenommen. Das war allerdings ein kurzes Vergnügen. Laut Pressestelle der Marketing und Tourismus Konstanz GmbH (MTK) ist nach nur einer Saison schon Schluss mit den Holzhütten: „Da die fünf Tinyhäuser unter die neue Campingverordnung fallen, werden diese nicht wieder aufgestellt, sondern nun verkauft.“
Wie kommt es zu dieser Änderung der Bestimmungen? Ein Sprecher des zuständigen Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg teilt mit: „Es handelt sich nicht um eine Änderung der Verordnung, sondern um eine Ergänzung, die erforderlich wurde, weil die Verordnung erstmals auch Wochenendplätze auf Campingplätzen regeln sollte.“
Denn die alte Verordnung von 1984 habe in der Praxis oft zu Unsicherheiten geführt, teilt der Sprecher mit. „Es war immer schon so, dass ohne Sondergenehmigung auf Campingplätzen nur zulässig war, was jederzeit ortsveränderlich ist, also was schnell entfernt werden kann.“ Dazu zählen Zelte und „alles mit Rädern“.
Naturschutz als wichtiger Faktor
„Die Verordnung war aber bislang unscharf formuliert“, räumt der Ministeriumssprecher ein. Dies habe in einigen Fällen zu Streitpunkten geführt. „Oft geht es dabei um den Naturschutz. Feste Häuser auf Campingplätzen dürfen nicht ganzjährig genutzt werden, gerade in sensiblen Gebieten wie am Bodensee.“ Dafür sei es eben notwendig, dass die Unterkünfte schnell abgebaut und transportiert werden können.
In der Neufassung der Campingplatzverordnung von Juli 2023 werden erstmals Wochenendplätze und Wochenendhäuser definiert. Nun ist klar, dass Wochenendhäuser auf Campingplätzen nur auf Wochenendplätzen zulässig sind. Und diese müssen genehmigt werden.
Dazu ist bürokratischer Aufwand nötig. „Wenn es Planungswille der Gemeinde ist, auf einem Campingplatz auch Wochenendplätze zuzulassen, so kann sie dies in einem Bebauungsplan regeln“, teilt das Landesministerium mit. Und weiter: „Wenn ohne eine solche Festsetzung Tinyhäuser aufgestellt wurden, handelte es sich um Schwarzbauten.“

Andere Kommunen in Baden-Württemerg hätten schon gehandelt, so der Pressesprecher: „Es gibt Campingplätze, auf denen solche Wochenendplätze planungsrechtlich festgesetzt und somit Tinyhäuser zulässig sind.“ Konstanz geht offenbar einen anderen Weg. An wen die fast neuen Holzhütten nun verkauft werden sollen, lässt die MTK offen.

Was ist mit den Schlaffässern?
In der Absage-Mail werden die Gäste auf die anderen besonderen Angebote wie Schlaffässer, die Hütte Glück am See und die komfortablen Glampingzelte auf dem Campingplatz Litzelstetten-Mainau verwiesen. Brauchen die nicht auch eine Sondergenehmigung?

„Schlaffässer mit Reifen dran oder auf Anhängern, Bau- oder Schäferwagen und sehr große Zelte sind – anders als Tinyhäuser – jederzeit ortsveränderlich und somit auf Campingplätzen zulässig, auch wenn dort keine Wochenendplätze festgesetzt sind“, teilt das Ministerium mit.

Die Schlaffässer in Dingelsdorf und die Hütte Glück am See haben aber keine Räder. „Wie es mit diesen Unterkünften aussieht, wird derzeit geprüft“, schreibt die MTK.