Gut ein halbes Jahr nach dem Ertrinken eines siebenjährigen Jungen der Stephansschule steht fest: Die Konstanzer Staatsanwaltschaft wertet den Vorfall nicht als Verkettung unglücklicher Umstände, sondern folgt, zumindest in Teilen, den Forderungen des Anwalts der betroffenen Eltern. Dieser hatte Strafanträge gegen sieben Personen gestellt, die er in der Verantwortung sieht.
Andreas Mathy, Erster Staatsanwalt in Konstanz sowie Pressesprecher der hiesigen Staatsanwaltschaft, bestätigt: „Wir haben beim Amtsgericht Konstanz Strafbefehle gegen die Schwimmlehrerin und die Referendarin wegen fahrlässiger Tötung beantragt. Das Amtsgericht nahm die Strafbefehle an.“ Allerdings hätten beide, Lehrerin und Referendarin, Einspruch eingelegt.

Amtsgerichtsdirektor Franz Klaiber erklärt: „Wenn die Einsprüche gegen die Strafbefehle, was zu erwarten ist, aufrechterhalten bleiben sollten, wird es zu einer Hauptverhandlung kommen.“ Wann dies sein wird, sei schwer abzuschätzen. „Da der Termin mit mehreren Verfahrensbeteiligten abgesprochen werden muss, kann es durchaus zwei bis drei Monate dauern“, so seine Einschätzung.

Der Anwalt der betroffenen Eltern, Dubravko Mandic, hatte darüber hinaus auch gegen die Rektorin der Stephansschule und gegen vier Mitarbeiter der Konstanzer Bäderbetriebe Strafantrag gestellt. „Über die Anzeige gegen die Schulleiterin haben wir noch nicht entschieden“, sagt Staatsanwalt Mathy. Auch sie habe sich einen Anwalt genommen.
Zunächst kein Strafbefehl gegen Badpersonal
Dass sich die vier Badmitarbeiter vor Gericht verantworten müssen, sieht die Konstanzer Staatsanwaltschaft nicht. „Unserer Auffassung nach haben sie die Aufsicht in der Schwimmstunde wirksam auf die erfahrene Sport- und Schwimmlehrerin und die Referendarin übertragen“, begründet Andreas Mathy. Die Staatsanwaltschaft beantragte keine Strafbefehle gegen das Personal des Bades.
Dagegen wiederum legte Anwalt Dubravko Mandic Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe ein. Die Behörde entscheidet nun, wie es in diesem Punkt weitergeht. Mandic schreibt auf Nachfrage: „Nach meinem Dafürhalten war die Übertragung der Aufsichtspflicht auf die Lehrerinnen falsch und in der Folge auch mit ursächlich für den tödlichen Verlauf. Mehr Augen sehen mehr und das Kind hätte wohl auch früher aus dem Wasser gerettet werden können.“
Schon zuvor wies der Anwalt darauf hin, dass laut einer Richtlinie der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen die Wasseraufsicht und die Beaufsichtigung des Badebetriebs – sowohl beim öffentlichen Betrieb als auch beim Schulschwimmen – durch Fachkräfte erfolgen muss.
Die Aufsicht kann zwar an Dritte – zum Beispiel Lehrerinnen und Lehrer – übertragen werden, aber diese Personen müssen vom Fachpersonal umfassend in ihren Aufgabenbereich eingewiesen werden. Dazu gehört unter anderem das Ablaufen der Rettungswege, Einweisung in Rettungsmittel, Telefonanlagen, Besprechen von Gefahrenvorbeugung, Verhalten bei Betriebsstörungen. „Dinge, die gerade nicht erfolgt sind“, meint Dubravko Mandic und sieht deshalb auch das Badpersonal in der Verantwortung.