Sie sind derzeit zwar kaum sichtbar. Doch wenn sie gebraucht werden, sind sie da. Die Mitarbeiter der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft DLRG. Da die Strandbäder im Moment offiziell geschlossen, aber nicht gesperrt sind, dürfen auch die Lebensretter dort keinen Präsenzdienst machen.

„Unsere besten Erfolge hatten wir eigentlich immer dann, wenn wir vor Ort waren und direkt die Situationen entschärfen konnten“, sagt Clemens Menge, Vorsitzender der Konstanzer Ortsgruppe.
„Doch auch im Hintergrund haben wir alles vorbereitet und sind in Bereitschaft, können jederzeit Einsätze starten.“
Gar nicht erst den Eindruck vermitteln, im Dienst zu sein
Die Boote dürfen noch nicht neben dem Beobachtungshäuschen am Hörnle liegen, „denn das würde den Eindruck vermitteln, dass ein Wachdienst vor Ort ist. Doch das ist uns derzeit verboten“. Sie sind in der Garage bei den Umkleidekabinen geparkt und wären im Notfall in wenigen Minuten auf dem Wasser.

„Wir haben alle Vorkehrungen getroffen: Tank aufgefüllt, Motoren gewartet, medizinische Ausstattung kontrolliert und erneuert“, erklärt Einsatzleiter Peter Augustyniak.
Aufgrund der Pandemie mussten sich die Lebensretter eindecken mit Schutzmasken und Desinfektionsmitteln. „Das haben wir zwar sonst auch, doch nun benötigen wir mehr davon“, erzählt Peter Augustyniak.

Menschen im See trotz des Verbots? „Das ist unvernünftig“
Während des Gesprächs mit dem SÜDKURIER gehen zahlreiche Menschen am Hörnle baden – trotz des Badeverbots. „Das ist unvernünftig“, sagt Clemens Menge. „Im vergangenen Jahr sind hier einige Menschen verunglückt. Da kann man sich vorstellen, dass die Chancen eines Ertrinkenden schlecht stehen, wenn wir nicht hier sind.“

Im Normalfall, also wenn die Bäder nicht geschlossen sind, ist der DLRG-Posten im Strandbad Hörnle am Wochenende besetzt. „Derzeit ist also die Situation wie sonst nur unter der Woche“, so Clemens Menge. „Am Wochenende passiert rund drei- bis viermal so viel wie von Montag bis Freitag.“
Das Badeverbot gilt laut Landesverordnung noch mindestens bis zum 14. Juni. Diese Regelung sehen die beiden Lebensretter kritisch: „Wenn die Menschen hier nicht baden können, dann tun sie das an wilden Stellen am Rhein, wo das Wasser kälter und die Strömung stärker ist. Außerdem wird es dort sofort tief. Dort ist die Gefahr größer, das Schwimmen deutlich gefährlicher.“