Fünf Angeklagte, fünf Verteidiger, eine Berufsrichterin, zwei Schöffen, neun Zeugen, zwei Dolmetscher, ein Sachverständiger – das sind die nackten Zahlen für einen mit Spannung erwarteten Prozess. Ab Donnerstag, 23. Februar, 9 Uhr müssen sich die mutmaßlichen Herosé-Räuber vor dem Jugendschöffengericht verantworten.

Wegen der vielen Beteiligten findet die Verhandlung im Schwurgerichtssaal des Landgerichts an der Unteren Laube 27 statt. Der Platz im größten Sitzungsraum des zuständigen Amtsgerichts hätte nicht ausgereicht.

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Die Jugendlichen und Heranwachsenden sind unter anderem wegen gemeinschaftlichen besonders schweren Raubes angeklagt. Sie sollen im Sommer 2022 mehrfach Menschen bedroht, geschlagen und ausgeraubt haben – vornehmlich auf der rechten Seerhein-Seite, wo sich auch der Herosé-Park befindet.

Nach einer Serie von fünf ähnlichen Taten in der Nacht zum und am Vormittag des 5. August schnappte ein Großaufgebot der Polizei zunächst drei der jungen Männer.

Bild 1: Verhandlung gegen Herosé-Räuber beginnt
Bild: Schönlein, Ute

„Die persönlichen Umstände berücksichtigen“

Im Zuge der weiteren Ermittlungen wanderten schließlich fünf Verdächtige in Untersuchungshaft in unterschiedliche Gefängnisse. Darunter auch der minderjährige Mandant der Konstanzer Strafverteidigerin Vera Eberz. „Ich erhoffe mir ein faires Verfahren und ein mildes Urteil, das die besonders schwierigen persönlichen Umstände berücksichtigt“, sagt Eberz dem SÜDKURIER.

Vera Eberz verteidigt einen der minderjährigen Angeklagten.
Vera Eberz verteidigt einen der minderjährigen Angeklagten. | Bild: Björn Jansen

Ihr Mandant ist wie die anderen Angeklagten kein deutscher Staatsbürger. Er stammt aus Syrien und steckt noch mitten im Asylverfahren – eine Verurteilung hätte wohl auch Auswirkungen darauf. Welche genau, das ist allerdings aufgrund seiner Jugend und der Zustände in seinem Heimatland spekulativ.

Eberz‘ Anwaltskollege Andreas Hennemann wünscht sich ebenfalls, dass in dem Verfahren das geringe Alter und die Situation der Angeklagten berücksichtigt werden. „Als Verteidiger geht es mir aber in jedem Prozess auch darum, den Rechtsstaat zu verteidigen – also zu schauen, ob die Ermittlungsbehörden korrekt gearbeitet haben.“

Auch Andreas Hennemann, vielen auch bekannt als Konstanzer OB-Kandidat, gehört zu den fünf Verteidigern.
Auch Andreas Hennemann, vielen auch bekannt als Konstanzer OB-Kandidat, gehört zu den fünf Verteidigern. | Bild: Denise Claus Fotografie

Ansonsten hoffen Hennemann wie Eberz abhängig von der Beweislage auf das bestmögliche Ergebnis für ihre Mandanten – so wie das Strafverteidiger eben tun. Und darauf, mit den Verteidiger-Kollegen gut unter einen Hut zu kommen.

„Man muss sich vorher immer überlegen: Gibt es hier ein gemeinsames Ziel? Haben wir ähnliche Interessen? Dann ist es leichter“, sagt Eberz, die schon zu den zahlreichen Verteidigern im jüngsten Folter-Prozess in Konstanz gehörte.

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Je unterschiedlicher die Anliegen der Mandanten und damit ihrer Anwälte, desto schwieriger wird es. Das weiß auch Andreas Hennemann. „Es kommt natürlich auf die Kollegen an. Mit manchen kann man sprechen. Und wenn sich die Interessen decken, lässt es sich gut gemeinsam verteidigen“, erklärt er. Das sei aber von Verfahren zu Verfahren unterschiedlich.

Das Urteil könnte am 27. März gefällt werden

Der Prozess ist öffentlich und auf vier Verhandlungstage angesetzt. Nach dem Auftakt am Donnerstag sind der 9., 20. und 27. März als weitere Verhandlungstage festgesetzt. Wegen der Minderjährigkeit eines der Angeklagten ist es nicht völlig undenkbar, dass die Öffentlichkeit noch von der Verhandlung ausgeschlossen wird.