Die Geschäfte im Petershausener Gebiet Seerhein dürfen sich am verkaufsoffenen Sonntag in Konstanz beteiligen – und etliche werden die Chance nutzen. So können die Besucher in Konstanz den Bummel durch die Stadt zum Beispiel mit einem Besuch im Edeka-Baur-Center verbinden. Wie Geschäftsführerin Sabine Seibl mit Bezug über den SÜDKURIER-Beitrag zu den Beschränkungen des verkaufsoffenen Sonntags sagte, orientiere sich das Unternehmen an der bisherigen Praxis, von einer Änderung der Regelung sei dem Unternehmen nichts bekannt.

In Gang gesetzt worden ist die Diskussion von Hermann Neun, dessen Möbelgeschäft Sitdown im Industriegebiet von Petershausen liegt. Betroffen von den Beschränkungen des Ladenöffnungsgesetzes sind demnach auch die Geschäfte im Stromeyersdorf, was Hermann Neun für eine Wettbewerbsverzerrung wertet. Auch der Geschäftsführer des Einzelhandelsverbands Südbaden, Utz Geiselhart, ist mit „der Entwicklung der juristischen Auslegung des Ladenöffnungsgesetzes alles andere als glücklich“. Prinzipiell wird dabei ein Radius von bis zu zwei Kilometern vom eigentlichen Anlass eines verkaufsoffenen Sonntags festgelegt. Im Fall des anstehenden verkaufsoffenen Sonntags in Konstanz ist das der Biomarkt in der Innenstadt.

Dss Seerhein-Gebiet liegt allerdings noch innerhalb dieses Radius. Neben der nicht einfach nachzuvollziehenden Gesetzesauslegung trägt die Gebietsstruktur von Petershausen zur Verwirrung bei. Hermann Neun war im Gespräch mit dem SÜDKURIER davon ausgegangen, dass der gesamte rechtsrheinische Bereich betroffen sei – laut Sabine Seibl ein Irrtum. Sie verweist darauf, dass ihr Unternehmen sogar ausdrücklich zur Beteiligung am verkaufsoffenen Sonntag aufgefordert worden sei. „Das machen wir gern“, sagt sie, allerdings nicht primär wegen des Umsatzes. Vielmehr gehe es um Kundenbindung und die Beteiligung an einer städtischen Aktion mit touristischer Zielsetzung.