Nachdem an Christi Himmelfahrt bei sommerlichen Temperaturen unzählige Menschen trotz Verbots in den Strandbädern baden gingen und auf den Liegewiesen die Abstandsregeln hier und da auch nur halbherzig angewandt wurden, droht den Konstanzern die Schließung der städtischen Einrichtungen.
„Schließung muss eine Option sein“
„Die Schließung ist eine Option, die ebenfalls bis Dienstag in die Überlegungen einbezogen wird“, bestätigt Josef Siebler von der Pressestelle der Stadtwerke, in die die Bädergesellschaft eingebettet ist. Und weiter: „Die Schließung muss sogar eine Option sein, wenn sich die Bevölkerung nicht an die Vorgaben hält. Das gilt in Konstanz ja für alle öffentlichen Anlagen.“

Trotz der vielen Verbotsschilder, die sowohl in den Eingangsbereichen der Strandbäder als auch an den Seezugängen stehen, gingen an Christi Himmelfahrt sowie am vergangenen Freitag die Menschen in den See. Vor allem am Hörnle wurden die Hinweise auf das Badeverbot mehrfach abgerissen. „Wir werden Anzeige gegen Unbekannt erstatten“, so Siebler.
Am Wochenende war das Wetter kühler als zuvor und zumindest am Samstag regnerisch – daher hielten sich wenige Menschen in den Strandbädern auf. Doch im Lauf dieser Woche und am Pfingstwochenende soll es laut Prognosen mehrerer Wetterseiten im Internet warm werden. Da scheinen die nächsten Verstöße gegen die Corona-Verordnung programmiert.
Dienstag ist der Stichtag
Josef Siebler kündigt an: „Angesichts steigender Wassertemperaturen, schönem Wetter, geöffneten Hotels und dem nahenden Pfingstwochenende wird die Bädergesellschaft auf Basis der Entwicklungen vom vergangenem Wochenende bis Dienstag die Lage analysieren und das weitere Vorgehen festlegen.“ Sprich: Am Dienstag könnte die Schließung der Strandbäder erfolgen, weil manche Menschen sich nicht an die vorübergehenden Regeln halten wollten.

Am Sonntag Nachmittag, als die Sonne herauskam und die Temperaturen auf 20 Grad kletterten, kamen die Menschen ans Hörnle. Unter ihnen Christina und Stefan Geißler, die nicht weit entfernt wohnen. Das Paar kommt so oft wie möglich hierher – Naherholung auf höchstem Niveau. Für sie wäre es sehr schade, sollte es zur Schließung kommen. „Das wäre ja eine Kollektivstrafe“, sagt Christina Geißler, Lehrerin am Suso. „Und davon halte ich nichts. Eine komplette Schließung wäre wirklich sehr schwierig.“
„Polizei sollte mehr Präsenz zeigen“
Ihr Mann Stefan wunderte sich zuletzt, „wieso die Einhaltung des Badeverbots so selten überwacht wurde. Die Polizei ist zwar auch sehr belastet, aber sie sollte hier mehr Präsenz zeigen“. Die beiden jedenfalls gehen derzeit nicht baden. „Wir haben auch so eine tolle Zeit hier und genießen dieses tolle Strandbad„, sagen sie unisono. „Man kann sich ja auch nur auf den Wiesen aufhalten.“
Da nun die Pfingstferien anstehen und die Menschen nicht ins Ausland reisen dürfen, befürchtet Stefan Geißler noch größere Probleme: „Halb Süddeutschland wird an den Bodensee kommen. Die Stadt täte sich keinen Gefallen damit, die Menschen aus den Strandbädern auszuschließen.“
Baden als Haftungsfrage
Das Baden ist derzeit auch eine Haftungsfrage. Was ist, wenn ein Badeunfall passiert? Josef Siebler: „Die Beschilderung in den Strandbädern ist eindeutig. Es haftet, wer das Verbot übertritt.“ Das Badeverbot zu beenden, sei derzeit kein Thema: „Die Voraussetzung hierfür wäre eine neue, klare Aussage der Landesregierung zu den Strandbädern.“ Wann sie wieder vollends in Betrieb genommen werden können, ist noch nicht zu sagen. „Die jetzige Verordnung gilt zunächst bis 5. Juni“, so Christopher Pape von den Stadtwerken.
„In der Regel sind die Menschen einsichtig“
Die Polizei kontrolliert die Strandbäder so wie die übrigen öffentlichen Flächen. „Wir haben gar nicht die Kapazitäten, um dort ständig Streife zu laufen“, sagt Dieter Popp von der Pressestelle des Konstanzer Polizeipräsidiums. „Wenn wir Verstöße beobachten, reden wir mit den Menschen. In der Regel sind sie einsichtig.“
Seit die Verbotsschilder stehen, hätte die Polizei aber eine Handhabe, um restriktiver vorzugehen. „Das Verbot ist keine Schikane, sondern es geht darum, die Ausbreitung des Virus zu verhindern. Wir können nur an die Bevölkerung appellieren, den Infektionsschutz einzuhalten.“
Die Strafen wegen des Verstoßes gegen die Corona-Regeln sind empfindlich, wie Dieter Popp erklärt: „Wenn wir eine Gruppe im öffentlichen Raum antreffen, die die Abstandsregeln nicht einhält, werden beim Erstverstoß pro Person 150 Euro fällig. Beim Zweitverstoß geht es theoretisch bis 25.000 Euro hoch.“ Doch die Polizei betont, dass Strafen nur dann ausgesprochen werden, wenn keine Einsicht zu beobachten ist. Personen, die am gestrigen Nachmittag ins Hörnle kamen, hoffen auf die Vernunft der Mitmenschen. „Es wäre so schade, wenn wir nicht mehr kommen dürften“, sagte Klara Schuster.

Die Strandbäder Hörnle, Litzelstetten, Dingelsdorf und Wallhausen sind Naturfreibäder und ganzjährig als Parks ausgewiesen – in den Monaten Mai bis September jedoch zusätzlich als Freibäder. Im Stufenplan des Ministeriums seien Badeseen eindeutig als Einrichtung benannt, die nicht geöffnet werden dürften, schreibt Josef Siebler. „Ein Naturfreibad ist kein reiner Park, sondern durch Schwimmen und Badeaufsicht gekennzeichnet und somit den Bädern zuzuordnen. Die unterliegen der Aufsichtspflicht.“