Inflation, Ukraine-Krieg, Energiekrise, Corona-Pandemie. 2022 war kein leichtes Jahr. Und es schickt uns mit einem schweren Erbe ins neue Jahr. Die Konsequenz: Vieles wird teurer. Auch die Konstanzer müssen 2023 tiefer in die Tasche greifen. Was genau teurer wird, haben wir für Sie zusammengefasst.
Wie teuer ist ein Anwohnerparkausweis?

Autofahrer, die im Paradies oder der Altstadt wohnen, trifft es 2023 hart. Statt wie bisher 30,70 Euro für die Ausstellung eines Anwohnerparkausweises zu zahlen, wird die Gebühr auf 150 Euro angehoben (120 für den Ausweis, 30 Euro für die Verwaltungsgebühr). Eine Ermäßigung erhalten Inhaber des Konstanzer Sozial- und Pflegefamilienpasses.
Das hat der Konstanzer Gemeinderat im Sommer beschlossen – dabei gab es aber heftigen Diskussionsbedarf. Denn einige Fraktionen wollten die Gebühr noch mehr erhöhen. Von 240 bis 600 Euro war kurzzeitig die Rede. Geeignet hat man sich nun auf 150 Euro pro Jahr.
Was kostet eine Busfahrt in Konstanz?

Nicht nur das Anwohnerparken wird mehr kosten, auch das Busfahren in Konstanz. Eine Einzelfahrt mit dem Stadtbus der Stadtwerke wird dann zehn Cent mehr zu Buche schlagen. Erwachsene zahlen statt 2,60 dann 2,70 Euro, Kinder statt 1,50 dann 1,60 Euro. Der Preis für eine Tageskarte steigt von 5 auf 5,30 Euro, das Monatsticket von 50 auf 52 Euro, eine Jahreskarte von 500 auf 520 Euro und das einfache Schülermonatsticket von 35 auf 26 Euro.
Wie ändern sich die Preise für die Fähre?

Wer mit der Fähre von Konstanz nach Meersburg oder in die Gegenrichtung fahren möchte, muss ab 2023 ebenfalls etwas tiefer in die Tasche greifen. Zum Beispiel zahlt ein Fußgänger für die einfache Fahrt ab Januar 3,60 Euro (alter Preis: 3,40 Euro). Die Abokarte für Erwachsene schlägt mit 289,20 Euro zu Buche (alter Preis 262,80 Euro). Das ist ein Plus von zehn Prozent.
Auch Autofahrer sollten etwas mehr Geld einstecken. Sie zahlen teilweise kräftig drauf. Bei einem Auto bis zu drei Metern Länge, also zum Beispiel für einen Smart, kostet die einfache Überfahrt 9,30 Euro (alter Preis: 8,40 Euro).
Bis fünf Meter Länge steigen die Preise auf 13,10 Euro (alter Preis: 12,50 Euro). In diesen Preisen ist der Fahrer stets inbegriffen. Die Abokarten für Personenautos werden laut den Stadtwerken um sechs bis sieben Prozent teurer.
Und die Gebühren für Müll- und Abwasser?

Auch die Müll- und Abwasserbeseitigung durch die Entsorgungsbetriebe Konstanz (EBK) wird den Bürger im kommenden Jahr mehr kosten. Die Kosten für die Müllentsorgung steigen aber nur moderat an. Ein Prozent mehr muss im Durchschnitt gezahlt werden. Statt also 219,60 Euro zahlt eine vierköpfige Familie ab 2023 nun 222 Euro.
Deutlich teurer wird die Entsorgung des Abwassers. Hier müssen die Konstanzer rund zehn Prozent mehr bezahlen. Die Erhöhung bedeutet für eine vierköpfige Familie mit einem durchschnittlichen Verbrauch und 100 Quadratmeter versiegelter Fläche auf ihrem Grundstück etwa 35 Euro mehr im Jahr. Aktuell bezahlt sie für Abwasser 368,53 Euro, im Jahr 2023 dann 403,34 Euro.
2024 steigen die Gebühren übrigens nochmals. Dann aber deutlich spürbarer – das hat die EBK schon vorab bekannt gegeben.
Wie hoch steigen die Strom- und Gaspreise?

Die Preise für Strom werden drastisch erhöht. Die Stadtwerke Konstanz haben angekündigt, dass der Preis der Grundversorgung zum 1. Januar 2023 von 33,246 Cent pro Kilowattstunde (kWh) auf 57,046 Cent/kWh ansteigt.
Bei einem Vier-Personen-Haushalt mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 2700 kWh kamen 2022 Kosten von 776,24 Euro zusammen. Im Jahr 2023 kostet dieser Strom nun stattdessen 1551,47 Euro, was einer Steigerung von 100 Prozent und einer Preisdifferenz von 775,22 Euro entspricht. In beiden Fällen hat sich der Strompreis also verdoppelt.
Auch bei den Gaspreisen ist viel Bewegung drin. Allerdings werden die Preise immer wieder angepasst. Ein Grund, warum die Kosten so variieren, ist, dass die Beschaffungspreise stark gestiegen sind, teilweise aber auch wieder sinken.
Zusätzlich zu den Beschaffungskosten sorgt eine durch die Bundesregierung zusätzlich eingeführte Umlage für höhere Gaskosten, heißt es auf der Homepage der Stadtwerke Konstanz. Diese Speicherumlage gibt es seit Oktober 2022. Um den Preisschock für Kunden zu mildern, greift aber auch die Gaspreisbremse, die die Bundesregierung beschlossen hat.
Was kostet die Beisetzung in Konstanz?

Auch Bestattungen werden in Konstanz teurer. Ab Januar 2023 kostet die Bestattungsgebühr für eine Beisetzung im Urnengrab 594 Euro (vorher 508 Euro); bei einer Feuerbestattung zusätzliche 25 Euro für die Genehmigung der Kremation. Dazu kommen noch die Grabnutzungsgebühren. Ein Urnenreihengrab (20 Jahre Ruhezeit) kommt beispielsweise auf 1655 Euro (vorher 1481 Euro). Das sind schon 2274 Euro (vorher 1914 Euro).
Wer noch eine Trauerfeier in der Einsegnungshalle machen möchte, zahlt zusätzlich eine Gebühr in Höhe von 234 Euro (vorher 218 Euro). Das sind schon mal 2508 Euro an die Stadt Konstanz. Hinzu kommen noch Kosten für die Kremation (privater Dienstleister) sowie Kosten für das Bestattungsunternehmen hinzu.
Bettensteuer? Was Touristen in Konstanz zahlen müssen

Die Bettensteuer wird in Konstanz eingeführt. Bisher gab es diese Steuer noch nicht – zumindest nicht in der Konzilstadt. Ab April nächsten Jahres wird pro Übernachtung ein Aufschlag von 5,6 Prozent fällig. Der Aufschlag von 5,6 Prozent pro Übernachtung soll im Haushalt der Stadt zu einem Mehrbetrag von 1,7 Millionen Euro führen. Die Mehreinnahmen sollen dem Klimaschutz zugute kommen.
Diese Gebühr trifft also vor allem Touristen, die es an den Bodensee zieht. Die Kurtaxe fällt ab Zeitpunkt der Einführung der Bettensteuer weg. Doch die Hoteliers in der Stadt sind nicht sehr begeistert von der Bettensteuer. Sie befürchten, dass die Preiserhöhungen eine Abwanderung der Gäste ins bettensteuerfreie Umland verursachen wird.
Steigt auch die Gewerbesteuer in Konstanz?
Mehr zur Kasse gebeten werden ab dem kommenden Jahr auch Gewerbetreibende. Der Gemeinderat hat beschlossen, so Mehreinnahmen von 2,5 Millionen Euro zu generieren. Sie wird von Unternehmen ab einem Ertrag von 25.000 Euro erhoben – die zusätzliche Abgabe betrifft somit generell nur Betriebe ab einer mittleren Gewinnklasse.