Michael Breuninger strahlt. „Nach über fünf Jahren hat die Eigentümergemeinschaft unser Balkonkraftwerk genehmigt“, teilt er dem SÜDKURIER mit. Seine Anlage hatte bundesweit Beachtung gefunden, weil Breuninger sich mit dem verlorenen Prozess vor dem Konstanzer Amtsgericht nicht zufriedengab und ankündigte, sein Anliegen beim Landgericht Karlsruhe zu platzieren.

„Der liebe Gott schenkt mir Licht und Sonne, das muss ich doch nutzen“, meinte Breuninger und kaufte im Frühling 2020 seine Steckersolaranlage. Der erste Versuch, eine Erlaubnis seiner Miteigentümer zur Installation einzuholen, scheiterte mit acht zu zwölf Stimmen im Jahr 2021.

Einige Nachbarn fühlten sich optisch gestört. Als der Ukraine-Krieg ausbrach und eine Energiekrise mit sich brachte, ließ er seine Anlage im Mai 2022 aufhängen und wollte sie nachträglich genehmigen lassen. „Das war ein Fehler“, erkennt Breuninger heute.

Michael Breuninger meint: „Eigentlich bin ich kein Freund von Vergleichen, dabei gibt es nur Verlierer. Aber jetzt ist die Sache endlich ...
Michael Breuninger meint: „Eigentlich bin ich kein Freund von Vergleichen, dabei gibt es nur Verlierer. Aber jetzt ist die Sache endlich abgeschlossen und es kehrt hoffentlich Frieden ein.“ | Bild: Hanser, Oliver

Denn er hätte die Zustimmung vorher einholen müssen. Kurz später scheiterte auch sein zweiter Versuch der Legalisierung knapp. Dann aber brachte eine bundesweite Petition Bewegung in die Sache, die auch Michael Breuninger unterschrieb.

Änderung des Gesetzes macht‘s möglich

Der Bundestag verabschiedete im Juli 2024 eine Gesetzesänderung: Mieter und Eigentümer haben nun grundsätzlich Anspruch auf ein Steckersolargerät. Damit stiegen Balkonkraftwerke in die Liga der sogenannten „privilegierten Maßnahmen“ auf.

Das heißt: Eigentümern und Mietern stehen bestimmte bauliche Veränderungen zu. Bisher fielen darunter Einbruchschutz, Barrierefreiheit, Anschluss an ein Glasfasernetz und das Laden von Elektrofahrzeugen – nun eben auch Balkonkraftwerke.

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Warum wurde Breuningers Anlage damit nicht automatisch legalisiert? Sein Anwalt Sascha Händle erläutert: „Der Gesetzgeber hat zwar das grundsätzliche Recht auf Steckersolaranlagen beschlossen, aber die Voraussetzungen, unter denen Miteigentümer oder Vermieter den Anlagen zustimmen müssen, wenn sie sichtbar aufgehängt sind, sind noch unklar.“

Nicht über das Ob, aber über das Wie der Installation können Vermieter und Miteigentümer also weiterhin entscheiden. „Zum Beispiel ist offen, ob sie ein statisches Gutachten wegen der Windeinflüsse verlangen können“, so Händle. Außerdem gelte nach wie vor, dass die Genehmigung vor dem Aufhängen eingeholt werden muss.

„Der Gesetzgeber hat zwar das grundsätzliche Recht auf Steckersolaranlagen beschlossen, aber die Voraussetzungen, unter denen ...
„Der Gesetzgeber hat zwar das grundsätzliche Recht auf Steckersolaranlagen beschlossen, aber die Voraussetzungen, unter denen Miteigentümer oder Vermieter den Anlagen zustimmen müssen, wenn sie sichtbar aufgehängt sind, sind noch unklar“, sagt Anwalt Sascha Händle. | Bild: Kirsten Astor | SK-Archiv

„Jetzt ist die Sache endlich abgeschlossen“

Die Erlaubnis hat Michael Breuninger nun bei seinem vierten Antrag in fünf Jahren bekommen. „Wir haben einem Vergleich zugestimmt“, so der 64-Jährige. „Eigentlich bin ich kein Freund von Vergleichen, dabei gibt es nur Verlierer. Aber jetzt ist die Sache endlich abgeschlossen und es kehrt hoffentlich Frieden ein.“

Somit verfolgen er und Sascha Händle das Verfahren in Karlsruhe nicht weiter. „Wir haben unser Ziel erreicht: Das Balkonkraftwerk hängt legal“, so Händle. „Ich bin froh, dass wir mit der Gegenseite doch noch ein Einvernehmen gefunden haben.“