Als am Tag des Seenachtfests ein Motorboot auf dem Seerhein in Not gerät, dauert es weniger als eine Minute, bis es untergegangen ist. Glück im Unglück: Die sechs Personen können gerettet werden, weil Rettungskräfte in Windeseile bei ihnen sind. Zudem entscheidet sich ein Berliner Feuerwehrmann, der zufällig vor Ort ist, vom Rheinstrandbad aus zum Unfallort zu schwimmen und zu helfen.
Selbst eingreifen, wenn Gefahr für andere besteht, ist allerdings nicht immer die beste Option. So sehen es zumindest Rettungskräfte. Peter Augustyniak von der DLRG Konstanz ist Ausbilder für Rettungsschwimmen. Er weiß: Das Wichtigste ist der Eigenschutz. Doch gerade bei Ertrinkungsunfällen stehe der Gedanke daran oft hinten an, wenn die Zeit drängt.
Doch für einen Retter kann die Hilfe zur Gefahr werden. Augustyniak erklärt den Grund: „Der Ertrinkende greift erstmal nach allem, was schwimmt.“ Also auch nach demjenigen, der ihn eigentlich gerade retten will. Wer glaubt zu ertrinken und in Panik gerät, könne eine Bärenkraft entwickeln, formuliert der Rettungsschwimmer. Die Gefahr sei nicht zu unterschätzen. Deshalb seien die Retter auch froh über die Hilfsmittel, die ihnen zur Verfügung stehen.

Dazu zählen etwa ein Rettungsbrett oder ein Stand-Up-Paddle-Board (SUP), auf das Ertrinkende klettern können. Etwas kleiner und dafür einfacher einzusetzen ist der sogenannte Gurtretter. Egal, mit welchem Hilfsmittel die Retter losschwimmen: Sie geben den Menschen in Not zuerst etwas, woran sie sich festhalten können.
Wie verhalten sich Beobachter auf oder neben dem Wasser also richtig, wenn sie bemerken, dass jemand in Not gerät? Auch die Antwort des Polizeipräsidiums (PP) Einsatz, zu dem auch die Wasserschutzpolizei gehört, beginnt deutlich: „Zunächst sollten Sie sicherstellen, dass Sie sich nicht selbst in Gefahr begeben.“ In jedem Fall sollte so schnell wie möglich Hilfe über den Notruf 110 oder 112 geholt werden.
Helfen kann jeder schon, indem er etwa einen Rettungsring oder eine Rettungsweste zuwirft. Oder Menschen in Not in das eigene Wasserfahrzeug aufnimmt. Am Seerhein ist die Situation noch heikler: Aufgrund der Strömung kann es hier schnell zu Gefahrensituationen kommen. Zudem können viele Wasserfahrzeuge unterwegs sein. „Nur geübte Schwimmer sollten versuchen, eine Person schwimmend aus der Strömung zu retten, da dies eine sehr gefährliche Aufgabe ist“, heißt es vom PP Einsatz.
Ob man dazu fähig ist, jemanden aus dem Wasser zu retten, muss jeder für sich selbst entscheiden. Wichtig ist, sich selbst nicht zu überschätzen, sagt Augustyniak. Gerade bei Leuten, die den Bodensee und die Wellen nicht kennen, bestehe die Gefahr dazu.
Generell sei es auch von Vorteil, so etwas schon einmal geübt zu haben, etwa bei einem Rettungsschwimmkurs. Auch für zivile Retter sei es wichtig, ein Rettungsmittel dabei zu haben. Ohne geht auch die Retter der DLRG nicht ins Wasser. Zudem haben sie den Vorteil, dass sie nicht alleine unterwegs sind.
Augustyniak war auch bei dem Einsatz auf dem Seerhein dabei, als das Motorboot kenterte. Die Entscheidung des Berliner Feuerwehrmanns, schwimmend zu helfen, will er weder loben noch verurteilen. Hinterher sei es leicht zu sagen, ob es richtig oder falsch war. In der Situation aber habe schnell eine Entscheidung getroffen werden müssen. Und es gehöre viel dazu, in dieser Situation tätig zu werden.
In diesem Fall ging alles gut, es hätte aber auch anders kommen könnten. Doch es sei nichts, was man unbedingt nachmachen sollte, sagt Augustyniak. Der Feuerwehrmann sei körperlich topfit, trotzdem sagte er später gegenüber dem SÜDKURIER, dass er die Strömung unterschätzt habe.
Regeln gelten für alle Wasserfahrzeuge
Wer auf dem Wasser unterwegs ist, egal ob mit einem kleinen Boot oder auch nur einem SUP, für den gelten die Regeln der Bodenseeschifffahrtsordnung. Dazu gehören unter anderem Vorschriften zum Mitführen von Rettungsmitteln und Beleuchtungsvorschriften. Außerdem die Vorschriften zu Alkohol und Drogen. Das PP Einsatz weist darauf hin, dass SUPs und andere nicht kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit Name und Anschrift zu versehen sind, „damit im Falle des Auffindens schnell abgeklärt werden kann, ob ein Seenotfall vorliegt oder nicht“.
Auch die Vorfahrt auf dem Wasser ist klar geregelt: bei größeren Schiffen handelt es sich meist um sogenannte Vorrangfahrzeuge, erläutert das PP Einsatz. Alle anderen, also auch kleinere Boote oder SUPs, müssen ihnen ausweichen und genügend Raum zum Manövrieren lassen. Eine feste Zahl als Mindestabstand wie im Straßenverkehr gebe es aber nicht. Generell gelte: lieber zu viel als zu wenig.