Der geplante Solarpark Öhningen geht in die nächste Runde. Nach der Änderung des Flächennutzungsplans wurden nun im Öhninger Gemeinderat die vorhabenbezogene Aufstellung des Bebauungsplans diskutiert, die Stellungnahmen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange angehört. Und die haben es in sich: In zwei Offenlegungsphasen wurden auf 63 kleinbedruckten Seiten 159 Textauszüge aus den Stellungnahmen gesammelt, von der Verwaltung und den Planern einzeln bewertet und abgewogen sowie von den Räten abgestimmt.

Das Fazit: Begrüßten der BUND, der Nabu und der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg in einer Stellungnahme die Errichtung des Parks, so stemmte sich die Naturschutzinitiative (NI), die Landschafts- und Naturschutzinitiative Schwarzwald (LANA) sowie die Schweizer Gemeinde Hemishofen vehement gegen den Solarpark.

Nachbargemeinde bemängelt die Pläne

Nahezu Dreiviertel der Einwände und Anregungen stammen von der in Mainz ansässigen Anwaltskanzlei accoudit legal. Sie wurde von der Gemeinde Hemishofen und von der Initiative Lana beauftragt. Nahezu sämtliche Stellungnahmen der Kanzlei konnten allerdings zurückgewiesen werden. Die Einwände bezogen sich beispielsweise auf die fehlende Darstellung von Alternativen für die Gewinnung von Solarstrom auf privaten Dächern oder auf die Trasse künftiger Kabelleitungen. Während der Ausbau auf Privatdächern theoretisch zwar durchführbar wäre, so stünden für den Umfang der Stromgewinnung nicht genügend Dächer zur Verfügung, so der Hinweis der Verwaltung.

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Die Trasse sei kein Bestandteil des Bebauungsplans, heißt es weiter aus der Verwaltung: Sie werde durch gesonderte Verträge geregelt und sei mit dem Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen abgestimmt und für ideal befunden worden.

Hemishofen sieht mit dem Bau auch ihr Grundwasser in Gefahr. Diese Bedenken konnten durch die Planer ausgeräumt werden. Vehement wurde von der Kanzlei auch das Verfahren kritisiert. Angefangen vom Beschluss zur Durchführung des Auslegungsverfahrens über die Textverständlichkeit des Verfahrens für die Projektbetroffenen bis hin zu den Bekanntmachungsorganen. Sämtliche Einwendungen diesbezüglich konnten ebenso zurückgewiesen werden.