Wieder einmal hängt in der Schiener Schulstraße der Haussegen schief. Dieses Mal geht es allerdings nicht um eine Besenwirtschaft, sondern um eine alte Scheune. In diesem Gebäude in der Schulstraße 9 wurde im ehemaligen Ökonomieteil vor einigen Jahren eine Fläche zu einem Lager für einen Elektrobetrieb umgenutzt.

„Diese Umnutzung war im Vorfeld nicht beantragt und genehmigt worden“, steht in der Sitzungsvorlage, über die der Öhninger Gemeinderat jüngst debattierte. Aufgrund vorliegender Hinweise aus der Nachbarschaft sei ein nachträgliches Genehmigungsverfahren eingeleitet worden, heißt es weiter.

Der umgenutzte Bereich sei nicht einmal 35 Quadratmeter groß und werde als Lager eines Elektrogeschäftes genutzt. Laut Sitzungsvorlage sei sogar ein Schallschutzgutachten vorgelegt worden, welches belege, dass sich der Lärm an alle erforderlichen Grenzwerte halten. Aus Sicht der Gemeinde gebe es also mit Blick auf etwaige Schallimmissionen keine Bedenken, diese Umnutzung zu genehmigen, heißt es abschließend.

Nachbarn beschweren sich über die Umnutzung

Doch ganz so einfach scheint die Sachlage in der Schulstraße nicht zu sein. Noch ehe es zu einer Beratung der Gemeinderäte in dieser Sache kam, äußerten sich Nachbarn im Rahmen der Bürgerfragestunde vor Beginn der Sitzung zu dem Thema und gaben der Diskussion eine neue Wendung. Der Protest aus der Nachbarschaft bezog sich nicht nur auf die Umnutzung der Scheune zum Lager, sondern ging ganz konkret auch gegen den Bauherren, der gleichzeitig auch Ortsvorsteher des Öhninger Ortsteils Schienen ist, Wolfgang Menzer.

Der Protest führte in der späteren Gemeinderatsdebatte zur Frage nach der Funktion des Gremiums an sich: Darf dieses für Spannungen zweier Familien instrumentalisiert und ausgenutzt werden, wie Frank Leitner (OBF) aufbrachte, oder soll er in den Streit schlichtend eingreifen, wie Andrea Dix (Netzwerk) plädierte? Denn genau um so einen Nachbarschaftsstreit schien es in der Sache zu gehen. Die Umnutzung der Scheune zum Elektrolager und die Auswirkungen auf die Nachbarn.

Nachbar sieht sein Wegerecht eingeschränkt

Ein Schiener Bürger kritisierte bei der Umnutzung die Einschränkung seines Wegerechts zu seinem Grundstück, das durch parkende Firmenwägen versperrt werden könnte. Bürgermeister Andreas Schmid verwies auf die Kompetenz des Rats. Der Öhninger Gemeinderat könne lediglich das Einvernehmen über die Art der baulichen Nutzung prüfen. Die Frage der Stellplätze liege hingegen im Einflussbereich des Landratsamts Konstanz. Er empfahl dort seine nachbarlichen Bedenken zu äußern.

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Eine Bürgerin fragte konkret nach der Genehmigung des Elektrobetriebs innerhalb eines Wohngebiets. Schmid verwies hier auf den Betriebssitz des Elektrobetriebs, der in der Gemeinde angemeldet sei. Er sehe in dem Antrag zur Umnutzung nichts Unrechtmäßiges. Im Gebiet sei zudem ein Elektrobetrieb zulässig. Nachbarschaftliche Bedenken wie die Abstände zu den Wohngebäuden und zu den Stellplätzen könnten beim baurechtlichen Verfahren über das Landratsamt vorgebracht und geklärt werden.

Von Büroräumen lägen der Verwaltung keine Informationen vor, sagte Andreas Schmid. Er empfahl den Nachbarn, ihre Bedenken der Behörde zu melden. Der Rat entscheide hier nur über planungsrechtliche und nicht über baurechtliche Maßnahmen. Schmid empfahl, die Einwände der Nachbarn beim Landratsamt Konstanz geltend zu machen. Dieses müsse dann von sich aus tätig werden. Der Rat erteilte bei einer Enthaltung und einer Gegenstimme sein Einvernehmen für die Umnutzung.